Warnfacke im PKW benutzen?
Hi, liebe Autofahrer/innen und leute, die über die stvzo und stvo bescheidwissen^^ Ich habe in meinem PKW eine Warnfackel (Warnleuchte, die als Handlampe und als Warnleuchte {Gelbes blinklicht}) benutzt werden kann. Diese ist pflicht, bei KFZ über 3,5 oder 7,0to sorry weiß ich nicht genau. Wenn ich diese aber nun bei einem PKW benutze, sagen wir bei einer Panne hinter einer Kurve und ich das Warndreieck nun vor die Kurve rausstelle und die Warnfackel (-leuchte) auch, ist das rechtlich OK weil andere Verkehrsteilnehmer denken könnten, hinter der Kurve steht ein LKW? Vielen Dank euch jetzt schoneinmal.
4 Antworten
Hallo
Primär geht es um die Warnung vor einer Gefahrenstelle und dafür ist jedes Mittel legitim auch wenn es nicht Gestzeskonform ist. Es ist höherrangig Leben, Gesundhait und Sachgut zu schützen als den Paragraphendschungel korrekt auszulegen.
Warnfackeln (Endress, Feuerhand, Minimax) waren bis in die 60er noch als regulären Warnmittel zulässig wurden dann aber wegen deren Unfallgefahr und hohen Versagensrate mit neuen Normen verdrängt so dass nur noch die Sicherheitsfackeln am Markt überlebt haben. Die in den USA üblichen Warnfackeln sind in Deutschland Unterweissungspflichtig oder unterliegen dem Sprengstoffgesetzt (wie auch Airbags).
Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr führen Warnfackeln mit aber dort ist das Personal ja auch unterwiesen und hat den Sprengstoffschein bzw die Ausnahme qua Amtshandlung. Die "deutschen" Warnfackeln sind aber keine US Roadflares oder Seaflares.
Deutsche Fackeln haben einen soliden Stand, blenden nicht, sind raucharm und Umweltfreundlich ;)
Es gibt auch Warnfackeln die man auf die Verkehrskegel aufsetzt
Die Warnfackeln werden aber meist nur ausgepackt wenns schnell gehen soll oder man einen Landeplatz für einen Helicopter markiern muss und der Pilot den Rauch für die Bodennahen Windrichtungen brauchen kann
Das ist OK, solange man die Fackel ordnungsgemäß aufstellt. In manchen Ländern ist das sogar Pflicht bzw. bei Nebel Pflicht.
Oh, dass das in manchen Ländern pflicht ist, wusste ich nicht. Vielen Dank GoSkin!
nein, ist schon o.k. Wichtig ist, dass du das Warndreieck ausreichend weit wegstellst, außerhalb geschlossener Ortschaften 150 m - also mindestens 150 Schritte!
Jo, das mache ich schon. Nur jetzt mal ehrlich. Auch wegen der Sache mit der Warnblinkanlage. Wenn es desshalb Stress gibt und man sich vor Gericht wieder sieht, versuche das mal einem Richter klar zu machen. In der Realität sieht doch manches anders aus oder???
Hallole zusammen
Warnfackeln sind aus den USA bekannt und bei uns wegen der Brandgefahr nicht zulässig . Warnlampen ( Batteriebetrieben) sind über 3,5 Tonnen erforderlich und zwingend vorgeschrieben. Im PkW können diese auch sehr hilfreich sein und zur zusätzlichen Absicherung auch liegengebliebenér Fahrzeuge díenen . Dabei ist die es letztlich egal wie hoch die tonnage des Fahrzeuges ist denn wer im Dunkeln stehen bleibt ( beisp. el defekt im Fahrzeug ) für den ist eine Warnleuchte oft genug die einzige Überlebens -chance.. Joachim