Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere?
Was ist mit dem ''fett'' markiertem Satz in meiner ABE gemeint?
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Wann enthält eine ABE eine Freistellung?
Reicht es schon wenn die Auflage nicht genannt wird, ist es dann eine Freistellung?
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Danke1 Antwort
Dazu musst Du auch die ersten Seiten der ABE haben. I.d.R. geben die Reifenhändler aber nur die Anlage zur ABE mit, das ist "Das Gutachten zur Erteilung der ABE" also der Teil, wo der jeweilige Verwendungsbereicht mit den Auflagen für Dein afhrzeug (i.d.R. alle Modell der jeweiligen Marke die zulässig sind).
Das ist leider oft auch nur der Teil den man bei den Rädershopf downloaden kann.
Die Freistellung steht aber nicht in der Anlage sonder im allgemeinen teil der ABE, der für alle Fahrzeuge gilt, das sind i.d.R. die ersten 4-5 Seiten der Gesamt ABE zu der Felge (die kann mit allen Verwendungsbereichen locker 200 oder mehr Seiten haben)
Auf diesen ersten Seiten (eben der ohne Verwendungsbereich, der Teil, wo also der Bundesadler und "Kraftafhrtbundesamt" draufsteht)
Findest Du dann i.d.R. folgenden Satz: (sinngemäß)
Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgen-
größen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.
Genau genommen kannst Du also nur entscheiden, ob Du die Zulassungbescheinigung korrigieren läßt, wenn Diur diese 4 Seiten auch vorliegen. In den meisten Räder ABE steht das aber so drin.
Ich persönlich bin ein Freund davon, die zulassungsbescheinigung berichtigen zu lassen. Gut, das kostet Zeit und ca 15 EUR an StVA Gebühr, aber alles was in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist, kann die Polizei online abfragen und das erleichtert die Kontrolle ungemein, vorallem, wenn man mal die Papiere vergessen hat.
Ist mir mit meinen Motorrad so gegangen. In Großkontrolle keine Papiere dabei (lagen in meinem Auto, gute 50km weiter). Der Polizist konnte alle Änderungen abfragen und ich war in vielleicht 10 Minuten wieder weiter.