Bankschließfach im Todesfall
Hallo, was passiert mit einem Bankschließfach im Todesfall? Öffnet das jemand "fremdes" in diesem Moment? Also darf das Gericht oder Finanzamt nachschauen, was da drinnen ist, um sich "eine Übersicht" zu verschaffen"?Danke für die HIlfe
7 Antworten
So einfach geht das nicht. Ich habe schon vor längerer Zeit mit meinem Vater darüber geredet und er hat sich dazu entschlossen mir eine Bankvollmacht auszustellen. Diese Vollmacht muss zu lebzeiten der Bankschließfach Inhaber und der Bevollmächtigte mit einem Bankangestellten zusammen unterschreiben. Das ist der einfachste weg. Eine Bankvollmacht kann übrigens jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen werden.
Ist diese Vollmacht nicht vorhanden geht das nur über das Gericht. Und das kann sich über Monate hinweg ziehen bis man dann an dieses Schließfach heran kommt.
meinst du mit "übers gericht" den erbschein?
Mit dem Tod des Inhabers wird das Schließfach mit Versicherungswert, der auf einen angenommenen Inhalt deutet, der Erbschaftssteuerstelle mitgeteilt.
Der Inhalt des Schließfachs darf i. d. R. nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Das sind Tetsamentsvollstrecker, Nachlassverwalter und natürlich die Erben. Sie können eine erteilte Vollmacht über den Tod hinaus wirksam widerrufen.
Außerdem können Pflichtteilsberechtigte verlangen, bei der Öffnung anwesend zu sein.
In einige Fällen kann der Staat dennoch Einsicht nehmen: bei Insolvenz, Steuerstrafverfahren, Schulden kommunaler Abgaben, Scheidungsantrag, Unterhaltsrückstände, Zwangsvollstreckung, Pfändung, Geldwäschegesetz usw.
wie kann ich an diesen versicherungswert ran kommen? die bank hat mir den wert gesagt, was das schließfach kostet bzgl. der größe. aber von nem versicherungswert war keine rede. oder ist das dann noch extra?
Öffnet das jemand "fremdes" in diesem MOment?
Nein, jeder der das Schließfach öffnen möche Braucht eine Legitimation. Das kann der Inhaber oder jemand mit Vollmacht sein.
Also darf das GEricht oder FInanzamt nachschauen, was dadrinnen ist, um sich "eine ÜBersicht" zu verschaffen"?
Um sich eine Übersicht zu verschaftten nein. Dazu wäre ein Durchsuchungsbeschluss notwendig.
also bin ich der erste, der da rein schaut?
Vermutlich ja. Sie sollten aber bei der Bank nachfragen, ob es Bevollmächtigte gibt. Und die Vollmachten ggf. widerrufen. Ich bin mir nicht sicher, ob alle Zugriffe auf das Schließfach protokoliert werden, aber die ist gut möglich. Einfach bei der Bank nachfragen.
Noch etwas, sollte sich in dem Schließfach ein Testament befinden, dann ist diese unverzüglich an das Nachlassgericht zu übergeben.
es wird wohl kein testament mehr da drinnen sein, da dieses bei notar gemacht wurde und vorliegt!
Die Erben werden ggfs. vom finanzamt zur Auskunft über den Inhalt verpflichtet. Geschieht dies nicht, nimmt der Erbe einfach unter Vorlabe des Erbscheins den Inhalt an sich. Die Bank jedenfalls geht der Inhalt des Schließfaches nichts an.
Kann sein - wenn sonst niemend ein Interesse oder eine Berechtigung hat!
Nur die Erben sind berechtigt ein Bankschließfach zu öffnen. Die Erben müssen ihre Berechtigung mit einem vom Gericht ausgestelltem Erbschein nachweisen.
Gibt es keinen gesetzlichen Erben, erbt der Staat und darf das Bankschließfach öffnen.
also bin ich der erste, der da rein schaut?