Kann man Darlehensverträge zusammenfassen?
Meine Firma ist Tochtergesellschaft einer ausländischen Holding, die mein Büro so lange finanziell unterstützt bis wir uns von alleine finanzieren. Für das zur Verfügung gestellte Kapital muss ich einen Darlehensvertrag machen (wegen Finanzamt). Das Problem ist, dass mir die Holding ('flexibel') jeden Monat unterschiedliche Summen zu unterschiedlichen Zeitpunkten zur Verfügung stellen will und eine Gesamtsumme somit auch gar nicht feststeht. Ich kann ja aber schlecht für jeden Einzelbetrag einen Darlehensvertrag machen. Wie lässt sich das lösen? (Kann man einen Vertrag machen, bei dem die Gesamt(end)summe offen bleibt)
4 Antworten
Das würde man am ehesten über eine sog. Kreditlinie lösen. Allerdings ist das kein Problem, mit dem du dich beschäftigen solltest. In diesem Zusammenhang sind nämlich auch bankaufsichtsrechtliche Probleme zu beachten. Insbesondere ist es möglich, dass es sich bei dem Kredit um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit handelt. Solche Fragen sollten Anwälte klären, die sich mit der Probleme auskennen.
Sollten solche Konstrukte nicht irgendwie das tägliche Brot der Holding sein?
Wie dem auch sei, für solche Konstellationen wendet man sich an einen Anwalt und / oder Steuerspezialisten. Am besten beides.
Wende dich an deinen Steuerberater und/oder Bankberater.
Das unterliegt dem freien Vertragsrecht. Da mischt der Staat sich nicht ein.
Mit der kleinen Ausnahme dass der Staat doch eingreift (KWG)