Fahrzeugeigentümer bei Erbe?
Hallo zusammen,
Ich habe folgendes "Problem":
Es beginnt damit, dass vorletzten Monat mein Vater verstarb. Nun habe ich (habe das Erbe ausgeschlagen) ein Problem mit den Vermietern. Diese verlangen von mir, das Auto und den Inhalt der Wohnung zu veräußern, um die Räumungskosten zu decken. Dieses Risiko möchte ich jedoch nicht eingehen, da ich nach Rücksprache mit dem Amtsgericht kein Recht auf Zutritt zur Wohnung oder auf Mitnahme der dort enthaltenen Gegenstände habe.
Mein Vater hat vor 3 Jahren sein Motorrad meiner Schwester geschenkt und es komplett auf sie umgemeldet, sodass es offiziell ihr gehört. Es gibt leider keinen Schenkungsvertrag. Da das Motorrad von beiden gefahren wurde, stand es oft bei meinem Vater in der Garage.
Die Vermieterin hatte dieses öfter dort gesehen und möchte nun per Anwalt dieses Motorrad einklagen, da sie sich daraus finanzielle Vorteile bezüglich Vermieterpfandrecht erhofft.
Meine Frage dazu ist, ob sie diesen Nachweis (also Vorlage eines Vertrags oder Fahrzeugbriefs) erzwingen kann und wie rechtswirksam das ganze ist.
7 Antworten
Die Schenkung des Motorrades ist weniger als 10 Jahre her, daher geht deses Teil in die Erbmasse ein!
Blöd, daß Deine Schwester keinen Kaufvertrag vorweisen kann, denn dann hätten die Vermieter keine Chance, das Motorrad einzuklagen.
Was Dich betrifft, so haben die Vermieter nichts von Dir zu wollen! Du hast das Erbe ausgeschlagen und bist somit nicht mehr für eventuelle Schulden Deine Vaters haftbar zu machen. Hat Deine Schwester das Erbe nicht ausgeschlagen, dann sollten die Vermieter sich an sie wenden! Du jedenfalls bist 'raus!
Ich empfehle Konsultation eines Rechtsanwalts. Der Vermieter scheint recht "sperrig" zu sein.
Gute Frage. Weder der Fahrzeugbrief noch sonstwelche Fahrzeugpapiere sind ein gültiger Eigentumsnachweis. Wenn weder Schenkung existiert noch sonstwas würde ich an der Stelle zu einem Rechtsbeistand raten der sich in der Materie auskennt.
Zum einen hat das Gericht natürlich Recht. Du darfst nichts aus der Wohnung holen und verkaufen. Bloß nicht überreden lassen.
Ich würde das gelassener sehen mit der Schenkung als hier allgemein. Wer etwas will, der muss beweisen. Das heißt, der Vermieter muss beweisen, dass das Motorrad nicht Deine Schwester gehört. Zu Zulassungspapiere sind zwar kein endgültiger Beweis für das Eigentum, aber ein Indiz. Und wenn es keine weiteren Anhaltspunkte gibt …
Fahrzeugschein sollte auf sie laufen, ansonsten Schenkungsvertrag.
liegt das nicht vor wird es schwer zu beweisen, dass das Mottorad verschenkt wurde
Brief meine ich.
Auch der Brief nicht...
der Fahrzeugbrief macht natürlich einen zum Eigentümer bzw gilt als Eigentümer Nachweis. Was zählt denn sonst?
Leider falsch. Es steht nicht umsonst auch im Brief, dass der Besitzer ebendiesen Papieres NICHT als Eigentümer ausgewiesen wird. Als Eigentumsnachweis gelten z.B. der Kaufvertrag des Fahrzeuges oder eine Schenkung o.ä. Im vorliegenden Fall wären die Papiere lediglich Indizien, rechtlich sehr dünn weswegen ich zu einem Rechtsbeistand riet.
+ Kaufvertrag. Aber er kann helfen, bei der Anerkennung.
und Kaufvertrag kann ebenfalls mündlich sein. Es ist nun mal schon mal ein gutes Indiz
der Fahrzeugbrief macht natürlich einen zum Eigentümer bzw gilt als Eigentümer Nachweis.
Jetzt geht das wieder los. Dann bitte einmal das Zitat der dir bekannten Rechtsgrundlage für diese Feststellung.
Fahrzeugschein ist kein Eigentumsnachweis...