Fahrzeugbrief zwecks Zulassung verschicken und vom Verkehrsamt wieder zurück bekommen?
Ich bin eine Privatperson und verkaufe mein Auto auf Raten. Nun will ich gerne den Fahrzeugbrief zwecks Ummeldung an das zuständige Verkehrsamt des Käufers schicken und anschliessend wieder vom Verkehrsamt zurück erhalten, da er ja in meinem Besitz bleiben soll bis zum vollständigen Erhalt des Kaufpreises. Hat da schon jemand Erfahrungen, wie man es am besten mit dem Verkehrsamt abwickelt?
1 Antwort
Da die Zulassungsstellen keine Haftung für -auf dem Postweg- verloren gegangene Zulassungsbescheinigungen übernehmen, wird dieser Weg nur ausnahmsweise und unter Haftungsausschluß gewählt. Auch bei Finanzierungen durch Banken erhält man die Zula Teil II in die Hand und muß nach Zulassung diese wieder bei der Bank hinterlegen. Bei Verlust ist der Verwaltungsaufwand zu groß und die Kosten für Ersatzausstellungen werden in diesem Fall von keiner Zulassungsstelle übernommen (mein Kenntnisstand). Das schließt allerdings nicht aus, dass einzelne Zulassungsstellen den Postversand trotzdem praktizieren.