Darf ein Deutscher ein Auto mit dänischen Nummernschildern fahren?
Mein Sohn studiert in Dänemark und ist dort auch gemeldet. Nun wollen wir ein gebrauchtes Auto in Dänemark für ihn kaufen. Aus Termingründen muss ich das Fahrzeug abholen. Es soll dann in unsere Werkstatt in Deutschland und anschließend zurück zu meinem Sohn nach Dänemark.
Frage: Darf ich als Deutscher mit deutschem Wohnsitz, das Auto von Dänemark nach Deutschland und wieder zurück fahren? Normalerweise sind dänische Autos noch drei Wochen über die Versucherung des Verkäufers versichert. Gilt das auch in diesem Fall? Gibt es in Dänemark auch so etwas wie Fahrzeugbrief und Zulassung (Zulassungspapiere Teil 1 und 2)?
4 Antworten
Hej Elbe13,
als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland darfst Du ein in Dänemark registriertes Kfz, also mit dänischem Kennzeichen, auf jeden Fall sowohl in DK als auch in Deutschland fahren, falls das Fahrzeug ein weißes oder ein gelb-weißes Nummernschild hat, d. h. als Privat-Kfz oder als Betriebs-Kfz mit Erlaubnis der Privatnutzung registriert ist.
Woher ich das weiß? - Ich fuhr in den vergangenen Jahrzehnten bisweilen mit den Autos (dänische Kennzeichen) meiner Frau in DK und auch in bzw. nach Deutschland und zurück und hatte mich diesbezüglich vorab sowohl auf einer dänischen Polizeistation als auch beim Finanzministerium (SKAT) erkundigt. - Warum? Weil meine Frau als Dänin meine Autos mit deutschem Nummerschild in DK nicht ohne Sondererlaubnis des Finanzministeriums fahren darf.
Bei einem Kfz mit einem gelben Nummerschild (ausschließlich Betriebs-Kfz) sind Privatfahrten - und als solche wäre die Deine zu betrachten - anmelde- und steuerpflichtig. Bei einem solchen Fahrzeug solltest Du Dir vom Verkäufer dokumentieren lassen, dass dies geschehen ist.
Deine Information über den noch drei Wochen andauernden Versicherungsschutz nach Verkaufsdatum ist grundsätzlich korrekt. Doch falls der Verkäufer seine Versicherung zeitnah über den Verkauf unterrichtet, wird diese nicht belastet, wenn das Fahrzeug in diesem dreiwöchigen Zeitraum in einen Schadensfall verwickelt wird. Dazu ein Link, aber auf Dänisch:
https://fdm.dk/alt-om-biler/kob-leasing-salg/saelg-din-bil/omregistrering-af-bilen
I. d. R. wird das Fahrzeug aber bereits beim Kauf auf den neuen Besitzer umregistriert, entweder online oder in einem FDM-Shop. Das erfordert, dass man entweder so etwas wie eine Versicherungsdoppelkarte (forsikringsbevis) zur Hand hat oder die Versicherung gleichzeitig online abschließt.
Das offizielle Dokument für ein in DK registriertes Fahrzeug nennt sich registreringsattest. Erfolgt die Umregsitrierung online, erhält man dabei sogleich eine Quittung. Das Original folgt ca. eine Woche später per Post.
https://fdm.dk/alt-om-biler/kob-leasing-salg/find-din-bil/registreringsattest
Liebe Grüße von Fyn (DK)
Achim
'n Abend Detlef,
Du musst das o. a. registreringsattest (Teil I und II; entspricht Kfz-Brief und -schein zugleich) erhalten und eine Ausfertigung des Kaufvertrages (slutseddel; Beispiel für Privathandel unter folgendem Link). Falls vorhanden solltest Du auch das Serviceheft (servicebog) und evtl. Reparaturrechnungen bekommen.
https://fdm.dk/sites/default/files/inline-files/213307_bil_private_2.pdf
Beachte bitte, dass Du bei einem Kauf von Privat im Gegensatz zum Kauf von einem Händler das Fahrzeug "wie gesehen und probegefahren" erwirbst, falls im Kaufvertrag keine vorhandenen Mängel und eine Einigung zu deren Behebung aufgeführt sind und Du darüber hinaus auch nicht die von einem Händler zu gewährende 2-Jahresgarantie bekommst.
Beim Kauf eines gewerblich genutzten Fahrzeuges (gelbes oder gelb-weißes Nummernschild) empfiehlt der dänische Automobilclub FDM aus einem mir bisher noch nicht bekannten Grund den Kaufvertrag durch ihn prüfen zu lassen. Mehr dazu bei Bedarf.
Ein Versicherungsnachweis ist die "grønne kort". Die muss man in DK allerdings nicht mit sich führen, da sie für Fahrten ins Ausland gedacht ist. Sie ist für einen Versicherungsnehmer aber problemlos und kostenlos binnen weniger Tage zu bekommen. Beachte aber bitte meine Hinweise zum Versicherungsschutz in meiner o. a. ersten Antwort.
Du solltest Dich vor der Vertragsunterzeichnung unbedingt vergewissern, dass auf dem Auto keine Restschuld (restgæld) aus einer Finanzierung oder einem Kredit lastet. Denn diese wird der Finanzier vom aktuellen Fahrzeugseigner (= Käufer) einfordern, falls der ursprüngliche Eigner diese trotz kaufvertraglicher Vereinbarung nicht begleicht. Es gibt aber durchaus Möglichkeiten dies mit entsprechender Rechtssicherheit zu regeln.
Ob es eine solche Restschuld auf das Fahrzeug gibt und in welcher Höhe, kannst Du selbst unter dem folgenden Link prüfen, wenn Du die Fahrgestellnummer (stelnummer; ersichtlich aus dem registreringsattest) hast.
https://www.tinglysning.dk/tinglysning/forespoerg/bilbogen/bilbogen.xhtml
Du könntest auch online anhand des Nummernschildes oder der Fahrgestellnummer alle früheren TÜV-Berichte (synsrapporter) für das Fahrzeug einsehen (rückwirkend bis 20.06.2005 möglich) und so früher registrierte Km-Stände und evtl. Mängel am Fahrzeug in Erfahrung bringen.
Auch Dir schöne Ostertage und nochmals Grüße
Achim
Vielen herzlichen Dank für diese tollen Infos 👍
Sehr gerne geschehen.
Auch in Dänemark gibt es : Autoværksteder ! Die machen auch die dänischen Zulassungen wie unser TÜV ! mit EU - Nummerplade !
Das hin und herfahren wird teurer !
Es heisst https://www.tjekbil.dk/ - Hier kansst du deiner Nummerplade nachslagen
Wollte er das wissen?
Gute Frage würde mich lieber bei der der deutschen Behörden melden und Fragen, bei der Führerscheinstelle. / Ordnungsamt.
Dann bist du auf der sicheren Seite.
Behördlicherseits sind bei diesen Fragen dänische Dienststellen die richtigen Ansprechpartner.
der verkäufer wäre ja schön blöd, wenn er das macht und dein sohn bspw. einen unfall verschuldet....
Hej Achim,
vielen herzlichen Dank für die ausführliche und kompetente Beantwortung meiner Frage 👍 Was mich darüber hinaus noch interessiert ist Folgendes: Welche Papiere muss der Verkäufer mir aushändigen, wenn ich sein Auto kaufe ( so etwas wie Fahrzeugbrief oder Zulassung, TÜV-Bescheinigung, Versicherungsnachweis?)
Schöne Ostern
Detlef