Hausverkauf 14 Tage Frist?
- Ich, Privatperson möchte mein Haus verkaufen. Käufer war zunächst eine Privatperson. Den Kaufvertragsentwurf haben wir erhalten und gelesen, er war okay. Jetzt wurde aber der Vertrag geändert, da das Haus die Firma des Käufers kaufen soll. Der Vertrag bleibt so bestehen, nur der Name ändert sich und ein Zusatz kommt rein mit der 14-Tage-Frist weil das so sein muss.
- Ich habe ja den alten Vertragsentwurf (Privatperson) vorliegen und bin damit einverstanden.
- Frage: Was kann mir als Verkäufer passieren, wenn ich jetzt freiwillig auf diese 14-Tage-Frist verzichte und den Notarvertrag unterschreibe?
- Was könnten die negative Folgen sein? Und was wäre die schlimmste Folge für mich?
Freu mich über eure Antworten.
Herzlichst Michelle
9 Antworten
Der Notar achtet darauf, dass immer dann wenn einer der Vertragspartner gewerblich handelt, die 14-Tagefrist einzuhalten ist.
Du wechselst vom Verbrauchervertrag in den Unternehmensteil. Mit der Frist soll in erster Linie der Käufer geschützt werden, auf die Einhaltung der Frist kann übrigens auch im Verbraucher Vertrag wirksam verzichtet werden.
Der einzige Punkt, der mir vielleicht noch einfällt, wäre ein Unterschied in der möglichen Insolvenz des Käufer. Nur ändert die Frist nichts, wäre vielleicht nur ein Punkt, den du noch abklären könntest.
Der Geldeingang oder das Verschweigen versteckter Mängel, in deinem Fall vielleicht noch Besitzübergang bei Vermietung, sind für den Privatverkäufer eigentlich die wichtigsten Punkte.
Du hast doch den Notar in deiner Beschreibung doch schon erwähnt. Wäre es jetzt nicht die Zeit, ihn zu Fragen wie´s weiter gehen könnte?
Naja, da wirst du aber vorsichtshalber lieber warten müssen, bevor du es am Ende bereust. :)
Ich denke, das man sich bei solchen Geschäften nicht unter Druck setzen sollte.
Ich kenne die 14 Tages Frist beim Finanzierungsplan... nach Zusendung des genehmigten Darlehens Vertrag zur Bank hast du als Käufer 14 Tage Zeit den Kaufvertrag beim Notar zu unterzeichnen, denn in diesen 14 Tagen könntest du den darlehensantrag Frist- und problemlos widerrufen, wenn mit dem Kaufvertrag etwas nicht stimmt.
lässt man diese Frist verstreichen und der Kauf kommt nicht zustande, muss man die mit der nichtinanspruchnahme verbundenen Gebühren und strafzinsen zahlen ...
aber ob das für den Verkäufer Konsequenzen hat... ? Frag deinen Notar!
mmh, ich habe doch bereits erwähnt, das mein Notar nur noch bis morgen als Notar tätig ist und deshalb keine Zeit hat. Und die Notariatsverwaltung kommt erst ab übernächste Woche einmal wöchentlich donnerstags und unser Anwalt ist drei Wochen im Urlaub. Ich kann ihn also nicht fragen. Leider
Dann hast du den falschen Notar gewählt!
der berechnet dir bzw dem Käufer ne Menge Geld, dann muss der halt nein paar Minuten länger arbeiten!
wenn ich sowas höre... der bekommt für seine 1-3 Stunden Arbeit ggfs mehrere tausend Euro! Der soll deine fragen beantworten !
mmmh ganz so ist es ja nicht. Er arbeitet ja sogar morgen (Feiertag) durch und auch wir hatten morgen einen Termin (anderer Fall) für eine Beurkundung. Aber leider hat der Kaufinteressent abgesagt. Aber egal, lassen wir das jetzt einfach mal so stehen. Ob richtiger oder falscher Notar ist ja letztendlich egal weil es mir jetzt nicht weiterhilft. Trotzdem dank für deine Bemühungen.
Die 14 Tagefrist würde mich nicht stören. Wenn eine Firma kauft, würde ich darauf achten, dass erst der komplette Kaufpreis eingegangen sein muss, bevor die Übergabe erfolgt. Außerdem ein fester Rücktrittstermin bei Nichterfüllung.
Eine Finanzierungszusage für einen Betrieb kriegt man nicht so einfach und schnell wie eine Privatperson.
Wenn so kurzfristig der Käufer eine Firma sein soll, hätte ich Zweifel, ob die Zusage der Bank bereits vorliegt.
Ja, aber der hat keine Zeit mit mir darüber zu reden weil morgen sein letzter Tag als Notar ist und dann wird die Sache an einen Notariatsverwalter übergeben und dieser ist nur einmal die Woche (ab nächster Woche Donnerstag) erreichbar. So lange wollte ich nicht warten.