Fahrzeugbrief enthält anderen Namen als Verkäufer im Kaufvertrag?
Kann mir einer bitte helfen? Ich kriege folgenden Sachverhalt nicht aus dem Kopf:A kauft von B ein Kraftfahrzeug und kriegt Fahrzeugschein- und brief ausgehändigt. Im Brief ist aber C als Eigentümer eingetragen.Meines Erachtens ist B doch ohne Vollmacht gar nicht dazu berechtigt das Fahrzeug zu veräußern, oder? Eine Ansicht ist der Auffassung, Inhaber des Briefs = Eigentümer (was ja so nicht stimmen dürfte, da im Brief erstens eine andere Person als Eigentümerin gekennzeichnet ist und auch die dingliche Übereignung ist für mich fraglich), sodass B wirksam an A veräußert hatund eine andere Ansicht meint, der C könnte im Nachhinein sagen, er wusste nichts von der Veräußerung und könne das Fahrzeug herausverlangen. A wäre nicht gutgläubig gewesen, weil er den Namensunterschied im Brief ja feststellen konnte.Wie sieht es in dieser Grauzone aus? Was hat es mit dem Mythos Fahrzeugbrief auf sich?Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
7 Antworten
Hallo,
die in der Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) eingetragene Person ist der Halter des Fahrzeugs - aber nicht unbedingt auch der Eigentümer.
Der Inhaber / der Besitzer der Zulassungsbescheinigung Teil II ist durch den Besitz nicht der Eigentümer des Fahrzeugs.
Man darf natürlich davon ausgehen, dass alles mit rechten Dingen zugeht, wenn einem der Verkäufer das Fahrzeug, die Schlüssel und alle Papiere aushändigt.
Will man es aber ganz genau wissen, dann muss man sich einen Eigentumsnachweis, wie z. B. einen Kaufvertrag, zeigen lassen.
Viele Grüße
Michael
man muss es leider sagen: ein privater Gebrauchwagenkauf ist immer mit einem gewissen Risiko verbunden, auch wenn 99,x % der Verkäufer ehrliche Menschen sind die höchstens mal einen Kratzer oder eine Reparatur verschweigen. 100% Sicherheit hätte man auch nicht, wenn der Verkäufer einen Ausweis präsentiert, der mit den Daten im Schein übereinstimmt ... wenn Ausweis+Auto+Papiere gestohlen wären, wäre der Kauf rechtlich ein "gutgläubiger Erwerb", durch den man kein Eigentum erwirbt, d.h. man müsste dem rechtmässigen Eigentümer den Wagen zurückgeben ! Und hat dann eine Geldforderung gegen Unbekannt.
Dass Halter (der im Schein eingetragene), Eigentümer und womöglich Versicherungsnehmer unterschiedliche Personen sind, ist für sich kein Verdachtsgrund, kommt ziemlich häufig vor: Firmenwagen, Enkel die auf den Opa mit Schadensklasse 25 Jahre unfallfrei zugelassen haben, etc etc.
Was ich machen würde: den Halter im Kaufvertrag erwähnen, den Ausweis des Verkäufers kopieren (Handyfoto), und immer skeptisch sein, wenn der Verkäufer von weit her kommt und das Auto mitbringt, und Abwicklung an einem Treffpunkt irgendwo.
Ziemlich sicher ist es, wenn ich zu jemand fahre, am Haus steht ein (Klingel-)-Schild mit dem Namen des Verkäufers, Festnetznummern die im Telefonbuch stehen, Gewerbetreibende die eine Homepage haben. Und in der Nähe, dass man 2 oder 3 hinfahren kann, anschauen, verhandeln, Geld besorgen ...
guck mal da:
http://www.juraforum.de/ratgeber/verkehrsrecht/kraftfahrzeugbrief-wer-ist-eigentuemer-vom-kfz
Es wäre somit zu klären, ob der Verkäufer das Fahrzeug verkaufen durfte.
Allerdings verstehe ich die Angaben in dem link so, dass DU nun IN JEDEM FALL Eigentümer bist - Kaufvertrag mit Dir als Käufer, Du hast bezahlt, Du hast Fahrzeug und Papiere bekommen.
Also: Einfach ummelden auf Deinen Namen, fertig. Du hast ja den Kaufvertrag, in dem hoffentlich die richtige Fahrgestellnummer steht.
cheerio
es kann immer Abweichungen geben, der Eigentümer ist z. B. eine GmbH. Die GmbH kann das Auto natürlich nicht verkaufen, sondern der Geschäftsführer als natürliche Person.
Dann evtl. auch Banken oder Leasinggesellschaften, wenn das Auto verpfändet wurde & der Brief als Sicherheit dient.
Private Abweichungen aus Gründen von Hartz 4, wenn das Auto auf die Oma zugelassen ist, aber noch > 7500 € wert ist, um das zu verschleiern
https://www.welt.de/motor/article1165691/So-viel-darf-das-Hartz-IV-Auto-wert-sein.html
Andere Versicherungsgründe & Differenz zwischen Halter, Besitzer & Versicherungsnehmer
Bei "Rosenkriegen". So läßt der Mann das Auto anderweitig zu, um der Ex-Frau das Auto nicht aushändigen zu müssen & das in die Zugewinngemeinschaft fließt usw
Im Brief ist aber C als Eigentümer eingetragen
Im Brief ist nie ein Eigentümer eingetragen, sondern immer der letzte Halter.
Wenn deine Theorie stimmen würde, sollte man von einem Händler niemals einen Gebrauchtwagen kaufen.