Fahrtzeit=Arbeitszeit?
Folgende Sachlage:
Das benannte Unternehmen füllt Snack und Kaffeeautomaten.
Die Mitarbeiter fahren ein Poolfahrzeug welches sie mit nach Hause nehmen können um von dort die Kunden anzufahren.Meiner Auffassung nach ist der Weg zum ersten Kunden und der Weg vom letzten Kunden nach Hause Arbeitszeit.Der Arbeitgeber argumentierte daraufhin das es ja jedem freisteht das Auto auch morgens vom Lager privat zu holen und auch wieder abzustellen, sprich eigene Anreise.Wie ist denn da die Rechtslage, weil dann könnte ja jedes Unternehmen mit poolfahrzeugen so argumentieren…
Danke schonmal für die Antworten
4 Antworten
Ich denke Du bist da wie ein Außendienstler/Vertreter einzustufen.
Hierzu führt das BAG in seinem Urteil vom 22.04.2009 - 5 AZR 292/08 weiter aus:
"Mangels festen Arbeitsorts können sie ihre vertraglich geschuldete Arbeit ohne dauernde Reisetätigkeit nicht erfüllen. Das wirtschaftliche Ziel der Gesamttätigkeit ist darauf gerichtet, verschiedene Kunden zu besuchen, wozu die jeweilige Anreise zwingend gehört. Das gilt nicht nur für die Fahrten zwischen den Kunden. Die Fahrten zum ersten Kunden und vom letzten Kunden zurück bilden mit der übrigen Tätigkeit eine Einheit und stellen nach der Verkehrsanschauung insgesamt die Dienstleistung im Sinne des §§ 611, 612 BGB dar. Das ist unabhängig davon, ob der Fahrtantritt ab der Betriebsstätte des Arbeitgebers oder ab der Wohnung des Arbeitnehmers erfolgt. In jedem Falle ist eine dem Arbeitgeber zugute kommende Arbeitsleistung dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer bei An- und Abreise selbst tätig werden muss (Der Arbeitnehmer steuert das Fahrzeug zum Zielort selbst) und die Fahrt vom Arbeitgeber kraft Direktionsrechts bestimmt wird (Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer anweisen zu einem anderen Arbeitsort zu fahren)."
https://www.123recht.de/ratgeber/arbeitsrecht/Fahrzeit-Arbeitszeit-__a124587.html
Grundsätzlich habt ihr beide Recht.
Maßgebend ist erst einmal jegliche firmeninterne und arbeitsvertragliche Regelung. Denn das kann und darf jedes Unternehmen vollkommen frei und alleine für sich entscheiden.
In meinem aktuellen Unternehmen z.B. nehmen die Monteure die Fahrzeuge mit nach Hause. Hier beginnt und endet ihre Arbeitszeit auch zu Hause - aber nur, wenn der Monteur auch selbst fährt. Hat er Mitfahrer, so enden beginnen und enden deren Arbeitszeit beim Eintreffen auf bzw. der Abfahrt von der Baustelle.
Ich selbst fahre einen Firmenwagen mit Privatnutzung. Wenn ich in meinem Büro arbeite, dann beginnt meine Arbeitszeit beim Eintreffen im Büro und vice versa. Wenn ich von Zuhause aus zu einem Kundentermin fahren muss, zählt meine Arbeitszeit von Zuhause bis zuhause - oder bis zum Eintreffen im Hotel.
Aber wie gesagt: Das macht jede Firma anders.
Wenn Deine Firma konkret sagt: Arbeitszeit beginnt um 8 Uhr am Standort des Unternehmens - dann hast Du keine Chance, soweit das natürlich schriftlich festgelegt ist.
Natürlich könnte man - beispielsweise unter Zuhilfenahme eines evtl. vorhandenen Betriebsrates - hier eine Betriebsvereinbarung erreichen - z.B. dass Fahrzeuge grundsätzlich mit nach Haus genommen werden und damit die AZ morgens bei Dir zuhause beginnt.
Es ist nämlich auch ein versicherungsrechtliches Problem. Wenn Deine Arbeitszeit offiziell am Unternehmenssitz beginnt und endet, dann ist die Mitnahme des Fahrzeuges nach Haus rechtlich nicht abgedeckt bzw. versichert. Und das wiederum würde bedeuten: Unfälle auf dem Weg bezahlst Du selbst.
https://raue.com/rechtsgebiete/arbeitsrecht/update-arbeitsrecht-22015-fahrzeit-ist-arbeitszeit/
So wie ich es verstehe: Wenn der Weg vom Lager dort bis zum ersten Kunden ... kürzer ist als von dir zu Hause bis zum Kunden - dann könnte der Arbeitgeber darauf bestehen nur diese kürzere Zeit (vom Lager bis zum Kunden) als Arbeitszeit anzuerkennen. Da du ja freiwilig dann nen längeren Weg in Kauf nimmst.
Andersum macht es aber wenig Sinn. Vermutlich aber auch wieder ein Spezialfall, über den Gerichte entscheiden müssten. Ich würde die Differenz als privaten Fahrweg (wie man ihn üblicherweis auch hat wenn man von zu Hause ins Büro fährt und dann nur im Büro ist und da arbeitet) sehen.
Wenn der Weg von zu Hause bis zum ersten Kunden kürzer ist ... dann sowieso. (Da hätte der Arbeitgeber ja auch gar nix davon, dann müsste er ja mehr als Arbeitszeit anerkennen, wenn man zu diesem Lager fähr tund von da dann den längeren Weg bis zum ersten Kunden.)
Arbeitszeit beginnt und endet am Arbeitsplatz. Wenn du mit dem Firmenwagen von zuhause aus los zum ersten Kunden fährst und nach dem letzten Kunden nachhause, sind diese Fahrten KEINE Arbeitszeit.
Anders verhält es sich, wenn man von der Firma aus los fährt und abends dort ankommt, dann ist Start und Ende der Arbeitszeit die Firma. Der Werg zur und von der Firma ist dann natürlich auch wieder Privatzeit.
Nein, rechtlich gesehen eben nicht. Wenn das bei dir in der Firma so geregelt ist, schön für dich. Dann ist das aber vom Arbeitgeber freiwillig so eingerichtet, gesetzlich muss er das nicht bezahlen.
Mein Arbeitsplatz ist mein Homeoffice.
Das ist also kein freiwilliger Bonus meines Arbeitgebers.
Du vergleichst Äpfel mit Birnen... Wenn du im Homeoffice arbeitest und zwischendurch zu Kunden fährst, ist die Fahrzeit natürlich in der Arbeitszeit mit inbegriffen. Das ist aber ein völlig anderer Fall als der, um den es hier geht.
So ist es!
Das hat das BAG ziemlich klar geregelt:
https://www.123recht.de/ratgeber/arbeitsrecht/Fahrzeit-Arbeitszeit-__a124587.html
Aber die Fahrer haben ja keinen festen Arbeitsort, und fahren von Kunde zu Kunde.Oder sehe ich das falsch?
Wenn ich zuhause in den Firmenwagen steige und zum Kunden fahre beginnt in dieser Sekunde meine Arbeitszeit.