Werden Beweise vor Gericht während der Verhandlung gezeigt

5 Antworten

Kann passieren, wenn es notwendig wird.

Wieso fragst du?

BabyBabo 
Beitragsersteller
 26.11.2014, 23:23

Aus reinem Interesse

Soweit ich weiss, kann bei intimen Angelegenheiten wie Vergewaltigung das Publikum für so etwas auch ausgeschlossen werden.

Wenn dies zur Urteilsfindung beiträgt, dann ja.

Weshalb denkst du, dass "sowas" während einer Verhandlung nicht gezeigt werden soll? Selbstverständlich können auch Bilder etc. für den beide Teile, sowohl für den Beklagten als auch für den Kläger sehr unangenehm sein ... aber ... es liegt nun mal in der Natur von Gerichtsprozessen, dass sie unangenehm sind. (Wäre das anders, dann würden viele Leute nicht mehr in Urlaub fahren, sondern nur noch vor Gericht gehen, um irgendwelche Rechtstreitigkeiten auszutragen ...:)

Spaß beiseite ...

° es muss jeder Angeklagte das Recht haben ... VOR DEM GERICHT .. all das was gegen ihn vorgebracht wird, zu wissen, und dazu Stellung zu nehmen und SEINE SICHT der Dinge vorzubringen, beziehungsweise die ihm zur Last gelegten Straftaten oder Vergehen zu entkräften, beziehungsweise auf die Unwahrheit der Behauptungen hinzuweisen.

Umgekehrt

° es muss auch jeder Ankläger VOR GERICHT nochmals die Möglichkeit bekommen, die von ihm vorzubringenden Anklagepunkte (Sachverhaltsdarstellungen etc.) nochmals auf ihre Vollständigkeit bzw. Richtigkeit hin überprüfen - eventuell noch ergänzen und korrigieren - zu können.

° Richter dürfen sich erst nach Prüfung aller Fakten ein Urteil bilden ... und dazu reicht Aktenstudium einfach nicht aus.

Und schon alleine aus diesen drei Gründen müssen auch Audios und Bilder VOR GERICHT nachvollzogen werden können (dem Gericht vorliegen).

ABER ... es gibt für Richter die Möglichkeit, die "Öffentlichkeit" von bestimmten Gerichtsverhandlungen auszuschließen, damit kann verhindert werden, dass „alle“ alles sehen und hören.

Im Streitfall schon. Wenn es Beweise gibt, die von keiner Seite angezweifelt werden, werden sie genannt, aber nicht unbedingt gezeigt. Beispiel: Ein Polizeibeamter, der seine Aussage vor Gericht macht, sagt, es gab eindeutige Spuren, die vom Täter stammen. Sollte der Verteidiger keine Zweifel an den Spuren und deren Zugehörigkeit zum Täter haben, müssen sie ja nicht noch einmal hochgehalten werden, damit sie jeder sieht. Sie stehen in den Akten und sind als Beweis zugelassen.

Es gibt auch Situationen, da wird die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen. Die anwesenden und streitenden Parteien, hatten auch vor der Gerichtsverhandlung schon Kenntnis von den Beweisen, weil darauf ihre Anklage bzw. Verteidigung aufbaut.

Es gibt auch Fälle, wo dem Opfer besonders peinliche Dinge nicht noch einmal zugemutet werden. Es muss dann für diese Zeit nicht anwesend sein, in der es um die peinlichen Beweise und Tatbestände geht. Der Verteidiger spricht dann für seinen Mandanten.

Ich bin kein Rechtsexperte und habe das etwas laienhaft erklärt. Ein Fachmann könnte die eine oder andere Ungenauigkeit entdecken.

Gruß Matti

Strafprozess oder Zivilprozess? Im ersten normalerweise ja, im zweiten normalerweise nein.

BabyBabo 
Beitragsersteller
 26.11.2014, 23:34

Das weiß ich leider nicht Werden die Beweise auch ohne Erlaubnis vom geschädigten gezeigt?

WotansAuge  26.11.2014, 23:36
@BabyBabo

In beiden Fällen ja.