Heimfahrt absetzen?
Guten Tag, ich bin als Beamter auf Probe in Niedersachsen tätig und möchte meine Eltern viermal im Jahr besuchen. Mir ist zu Ohren gekommen, dass sich die Heimfahrt von der Steuer absetzen lässt. Allerdings sind meine Eltern vor knapp zwei Jahren ins Ausland gezogen. Wäre das Absetzen der Fahrtkosten (Bahn und einschlägige Busgesellschaft) dennoch in vollem Umfang oder zumindest teilweise möglich?
Beste Grüße st
7 Antworten
Diese Kosten wären als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung abzugsfähig.
Dies setzt jedoch voraus, dass Du neben einer Zweitwohnung am Arbeitsplatz einen eigenen Hausstand bei Deinen Eltern hättest. Der eigene Hausstand kann auch im Ausland liegen.
Eine gute Erläuterung welche Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung erfüllt sein müssen und welche Aufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig sind erhälst Du u. a. hier:
: )
Private Elternbesuche kann man natürlich nicht absetzen, nur Heimfahrten (wobei damit nicht der Geburtsort gemeint ist, sondern der jetzige Wohnort. D. h. wenn du z.B. mit deinem Ehegatten in Frankfurt wohnst, aber in Niedersachsen arbeitest, dann kannst du die Heimfahrten absetzen. Nicht aber reine Besuchsfahrten, du musst dort zumindest wohnen und gemeldet sein.
Gas geht nur wenn Du beide Adressen als Wohnsitz angemeldet hast.
Die Heimfahrt in**DEIN Zuhause kannst du absetzen. Aber mehr auch nicht.
Nein, das ist leider nicht möglich