Deutschkurs von Steuer absetzen, wenn nötig zur Berufsanerkennung?
Hallo, meine Freundin hat letztes Jahr Deutschkurse (A1 bis B1) besucht, weil sie dieses Niveau gebraucht hat, um ihre Ausbildung als Krankenschwester aus dem Ausland anerkennen zu lassen.
Ich habe mehrfach gelesen, dass Deutschkurse nicht absetzbar sind, da sie nicht zwingend erforderlich sind. Liegt hier ein anderer Fall vor?
Wenn sie trotz bestehender Urteile Angaben dazu in der Steuererklärung macht, zählt das dann als Steuerbetrug, oder wird es einfach abgelehnt und gut ist_
Vielen Dank und liebe Grüße
6 Antworten
Der Grund der Ablehnung liegt bei §12 EStG.
Dieser Paragraph regelt, das Kosten die sowohl beruflich (Krankenschwester, Anerkennung), als auch privat (die übrigen 16 Std pro Tag + Wochenenden, Urlaub...)
veranlasst sind bei mangelnder sachgerechter Aufteilungsmöglichkeit insgesamt der privaten Lebensführung zuzuordnen sind.
Deutschkurse eines Ausländers werden auch dann nicht als Ausbildungs- oder Fortbildungskosten anerkannt, wenn sie notwendig sind, um überhaupt eine Stelle zu bekommen.
Wenn derartige Kosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden, ist es aber kein Betrug, sie werden einfach gestrichen und ein entsprechender Erläuterungstext im Steuerbescheid eingefügt.
Das ist kein Steuerbetrug.
Eine Möglichkeit der Anerkennung des Deutschkurses als Werbungskosten ist möglich, aber nicht garantiert. Besser, sie schreibt zur Steuererklärung einen Brief ans Finanzamt und legt dar, weshalb der Kurs so wichtig war.
https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/auslaender-koennen-deutschkurs-absetzen
Wenn sie trotz bestehender Urteile Angaben dazu in der Steuererklärung macht, zählt das dann als Steuerbetrug, oder wird es einfach abgelehnt und gut ist_
Das Finanzamt erkennt es nicht als steuermindernd an ..... und gut ist!
Natürlich ist es kein Steuerbetrug, denn die Tatsachen liegen ja auf der Hand und das Finanzamt kann ablehnen, oder anerkennen.
Sprachkurse werden anerkannt, wenn es ein Fachsprachkurs ist, wie Wirtschaftsenglisch, oder medizinisches Deutsch.
Allgemeine Sprachkurse wie Urlaubsspanisch, werden nicht akzeptiert.