Fahrtkosten für den arbeitsweg
hallo habe hier mal eine dringende frage und zwar muss ich wissen ob ein Zeitarbeiterunternehmen fahrtkosten zahlen muss, obwohl es nicht im arbeitsvetrag steht ?
bei der unterzeichnung wurde mir gesagt das das klar ist das ich fahrtgeld bekomm, weil die laut igz zahlen. und nu plötzlich heist es ich bekomm nix, und ich muss zugeben das ich nicht jeden tag 70 km fahre und dann ersmal 2 nettostunden arbeiten muss um meinen tag zu füllen dann lohnt sich einfach gesagt der aufwand nicht.
mfg matze
8 Antworten
Wenn es nicht im Arbeitsvertrag steht, hast du schlechte Karten, irgendetwas erstatten zu bekommen ....
Aber vielleicht gibt es Zuschüsse vom Amt?
Aber vielleicht gibt es Zuschüsse vom Amt?
ja nee is klar.
Dann soll also die Allgemeinheit aus Steuermitteln die goldene Nase der Leihbude bezahlen.
Soll doch der bezahlen, der eine Leistung in Anspruch nimmt.
In dem Fall nimmt die Leihbude die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers in Anspruch.
Moin,
sowas sollte man schon vorher vereinbaren.
Die Fahrten können als so genannte Dienstfahrt für den Arbeitgeber gesehen werden. - Die Leihkeule fährt ja mit eigenem Fahrzeug zum Kunden seinen Arbeitgebers.,
Nach § 670 BGB
§ 670 Ersatz von Aufwendungen
Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.
kann der Beauftragte, das ist ja eindeutig die Leihkeule, die Erstattung der Aufwendungen verlangen, die angemessen sind.
Angemessen ist mindestens das, was vom FA auch anerkannt ist, also volle 30ct/gefahrenem Km. - Hin- u. Rückweg.
Da sollte man sich von den Zuhälterbuden nicht veräppeln lassen.
Bei den gängigen miesen StdLöhnen und den Spritpreisen bleibt dir mit Hass 4 u Zeitungen verteilen mehr, als wie vollzeit für n Zuhälter malochen zu gehen,
Dazu kommt dann noch, dass Du DEIN Fahrzeug "verbrauchst".
Wenn was kaputt geht an deinem Auto, und du das pünkliche Erscheinen nicht sicher stellen kannst, zeigt dir der Zuhälter n Stinkefinger.
Zum Glück bin ich selbst nicht mehr in der Situation.
Bei Zwangsbewerbungen (die tollen Vorschläge des Jobcenters für die Leihbuden) habe ich immer gesagt: "bis zu 15 km Entfernung fahre ich mit n Roller, mehr geht nicht, wenn ich Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit duerhaft und auch bei schlechtem Wetter zusichern soll."
Dass ich mir extra für n miesen Job bei ner Leihbude n Auto kaufe, was ich weder brauche, noch unterhalten kann, kann man ja wohl auch beim Jobcenter nicht ernsthaft erwarten.
Ich hab dann immer gesagt: "Wenn ich für meinen Arbeitgeber (die Leihbude) zu dessen Kunden fahren soll, soll mir doch der Arbeitgeber n vollgetanktes Auto hinstellen. Das ist schließlich in jedem anderen Arbeitsverhältnis auch so."
Auf irgendwelche Scheinargumente, dass man doch bei nem normalen Arbeitsverhältnis auch mit eigenen Mitteln zur Arbeitsstelle fahren müsse, bin ich erst gar nicht eingegangen. - muss man auch nicht.
Bei nem normalen Arbeitsverhältnis hat man i.d.R. ein halbwegs anständiges Einkommen. da stellt sich die Frage erst gar nicht.
Zudem kann man bei nem normalen Arbeitsverhältnis z.B. den Wohnort zum Arbeitsort verlegen, Fahrgemeinschaften bilden, vergünstigte Dauerkarten der öffentlichen Verkehrsmittel in Anspruch nehmen usw.
Das alles ist für Leiharbeiter nur seehr eingescghränkt, zum großen Teil überhaupt nicht möglich, weil die Leihkeule ja arbeitsvertraglich von heute auf morgen ganz woanders eingesetzt werden kann.
Dann is Pustekuchen mit Dauerkarten für Busse u. Bahnen, o. Fahrgemeinschaften.
Den ganzen Zirkus für n Dumpinglohn, der einen kaum aus Hass 4 herausbringt? - ... mit Nichten.
Das hat NIX mit Faulheit, o null Bock zu tun.
Das is der einfachste kaufmännische Grundsaatz. - "Geld mitbringen geht nicht".
Lieber Meinereiner...
Du hast leider Unrecht in dem Fall - bei Leiharbeit läge eben keine Dienstfahrt vor, weil es die Natur eines Leihabeitsverhältnisses ist an verschiedenen Orten zu arbeiten - 670 BGB ist hier also nicht einschlägig und nicht anwendbar. Würde jetzt der Verleihbetrieb nicht der Erlaubnis zur Überlassung unterliegen, dann wäre er anwendbar. Das sah der BFH in dem Urteil auch so, billigte aber die Abrechnung als Dienstreise gegenüber der Steuererklärung zu um diesen Nachteil wieder auszugleichen der vom Gesetz her aber nicht möglich ist aufgrund der Natur des Arbeitsverhältnisses
Dafür kann er aber wie stelari schrieb es bei der Einkommensteuer als Dienstreise absetzen
Fahrtkostenzuschüsse sind grundsätzlich freiwillig wenn sie nicht ausdrücklich wirksam vereinbart wurden - zudem sind sie auf den Betrag beschränkt, den du bei der Einkommensteuererklärung geltend machen könntest.
Du kannst dir das aber am Ende vom Jahr zurück holen und als Werbungskosten absetzen - und das sogar mit den vollen Kilometern, weil du es nach Urteil des Bundesfinanzhofes als Dienstreise absetzen kannst anstelle der Pendlerpauschale. Wurden Beträge vom Arbeitgeber ersetzt, dann werden di davon abgezogen. Reichtümer sollte man allerdings nicht erwarten, denn wer so gut wie keine Steuern bezahlt aufgrund von Dumpinglöhnen kann maximal das wieder bekommen was er abgeführt hat - egal ob das dann die Kosten gedeckt hat oder nicht...
Da hättest du bei Beschäftigungsbeginn eine Zusatzvereinbarung unterschreiben müssen-... Es ist jeder Zeitarbeitsfirma frei überlassen ob sie dir Fahrtkosten zahlen
Wenn Einzel- oder Tarifvertrag die Fahrtkostenerstattung nicht regeln, läßt du dir sinnvollerweise einen Freibetrag auf deinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen eintragen, damit deine monatlichen Steuerabzüge wegen der hohen Fahrtkosten verringert werden.
Gute Idee - für einen Leihsklaven aber völlig inpraktikabel weil er nie weiß, wie lange er den Job hat... der Freibetrag steht dann das ganze Jahr drinn und verursacht dann ggf. eine saftige Nachzahlung anstelle eines Guthabens