Zusammenziehen / Freundin arbeitslos + ich Job
Hallo,
ich werde wohl mit meiner Freundin zusammenziehen. Die 2 Zimmerwohnung ist 64qm gross und kostet kalt 290€ (warm 440€). ARGE Krefeld hat gesagt bei 2Personen 65qm und 310€ kalt. Liegt also im Rahmen. Meine Freundin sucht jetzt nach dem Studium einen Job und ist arbeitslos. Ich verdiene Vollzeit 1200€ Brutto (912€ Netto) und brauche eine Monatsfahrkarte für 68,90€ (Arbeit ca. 7-8Km entfernt und habe keinen Führerschein).
Mit wieviel Geld von der Arge können wir rechnen? Die Rechner im Internet schwanken immer so +/- 50€. Allerdings konnte ich dort nirgendwo die Fahrtkosten eintragen.
Danke für die Hilfe :-)
4 Antworten
Google mit
hartz iv keine bedarfsgemeinschaft gemeinsames bett (die Wörter genau so)
und lies sorgfältig die Infos.
Und google mit
bedarfsgemeinschaft
Ganz oben hast Du dann die Info von Wikipedia (die ist gut), auch die von gegenhartz.de und von anderen Arbeitsloseninitiativen sind gut. - Nimm Dir die Zeit und lies das alles sorgfältig.
Du wirst sehen: wie hier schon geschrieben, seid Ihr im ersten jahr keine Bedarfsgemeinschaft. - Achte in den Texten auf den Hinweis, dass Ihr dann eine Bedarfsgemeinschaft seid, wenn Ihr voll füreinander einstehen würdet. Das ist ganz wichtig.
Google auch mit
unterschied wohngemeinschaft bedarfsgemeinschaft
und lies auch die Infos.
Achte auch auf die Hinweise: Wenn Kontrollettis unangemeldet bei Euch auftauchen: Die müsst Ihr nicht reinlassen. - Vereinbart dann freundlich einen neuen Termin mit denen. So könnt Ihr Eure Wohnung so herrichten, wie Ihr es für den "Besuch" braucht.
So wie Du es beschreibst, könnt Ihr wohl kein Untermietverhältnis gründen. Das wäre nämlich das einfachste.
Wenn du das alles gelesen hast, und Du hast dann noch Fragen, hole Dir auch Rat bei einer guten behördenunabhängigen (!!!) Beratungsstelle wie dieser Hamburger
Arbeitslosen Telefonhilfe
0800 111 0 444 - wenn Du in Hamburg / Umgebung wohnst oder
040 22 75 74 73 - wenn Du in einem anderen Bundesland wohnst.
Dort ist man zum Thema Arbeitslosigkeit (ALG I + ALG II / Hartz IV) sehr erfahren
.
Vorsichtshalber auch diese Hinweise von mir:
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel und Unterschrift“).
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger behandelt.
Siehe hierzu auch diese Information von gegen-hartz:
Wenn Hartz IV-Anträge verloren gehen
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wenn-hartz-iv-antraege-verloren-gehen-9001291.php
.
Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos „im Vertrauen“ landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ verwendet werden.
.
Oft ist es ratsam, zum Amt als Zeugen eine Begleitung mitzunehmen. Diese muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Die Begleitung kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):
- (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Es gibt auch ehrenamtliche Behördenbegleiter. - Google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
Ämterlotsen
Behördenlotsen
Hartz IV Mitläufer
Hartz IV Gegenwind e.V.
Wir gehen mit org
Diese Ämterlotsen sind wertvolle Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen, und bestenfalls kennen sie sich auch noch mit Gesetzen aus.
Diese Info ist für Dich auch wichtig!
"Sippenhaft" der Hartz IV Bedarfsgemeinschaft
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19a280d3250b.php
Ich wünsche Euch sehr, dass Deine Freundin schnellstmöglich eine befriedigende und anständig bezahlte Arbeit findet.
Und Euch beiden wünsche ich ein freudvolles Zusammenleben.
Fahrgeld kann man auch nicht eingeben.
http://www.hartz4hilfthartz4.de/cms/html/hartz-iv-4-rechner-arbeitslosengeld-ii-rechner-2013.html
Da steht was von 498 Euro.
Allerdings bildet Ihr im 1. Jahr des Zusammenlebens noch keine Bedarfsgemeinschaft - eher sollte Ihr eine Wohngemeinschaft gründen.
Einen Link dazu schicke ich im Kommentar.
Problem an der Sache: nur 1 Schlafzimmer mit einem Bett. Bei dem Link steht ja, dass überprüft wird. Demnach funktioniert diese Option leider leider nicht ;-) Aber danke für den Tipp!
überprüft wird
Das heisst aber nicht, dass das Jobcenter die Wohnung besichtigen darf.
Macht einen Untermietvertrag.
Einer von Euch könnte ja auf dem Sofa schlafen ;)
Versuch macht klug.
Für ein Jahr könnt ihr quasi zur Probe eine Wohngemeinschaft bilden. Dabei bleibt jeder finanziell für sich. (wer wo svchläft, interessiert niemanden).
Bei ihr wird dann die Hälfte der Kosten der Unterkunft gerechnet.
Erst nach einem Jahr kann das JobCenter eine Bedarfsgemeinschaft annehmen.
Problem an der Sache: nur 1 Schlafzimmer mit einem Bett. Und in dem anderen Link wurde ja erwähnt, dass man Widerspruch einlegen muss und dann evtl nachgeprüft wird. Demnach funktioniert diese Option leider leider nicht ;-) Aber danke für den Tipp!
Oder gibt es da ein Gesetz oder ähnliches, wo dies drinsteht mit der Probe für ein Jahr? Meine Freundin und ich haben kein Kind, kein gemeinsames Konto oder ähnliches. Sie muss aus ihrer Studentenwohnung raus und ich aus meiner WG. Deshalb wollten wir es mal testen. Sind auch noch kein Jahr zusammen. Also wenn uns da jemand nen Paragraphen liefern könnte den wir beim Amt erwähnen könnten wäre das Super ;-)
warum du dir so was ans bein binden willst, verstehe ich nicht.
sie sollte sich im jobcenter erkundigen.
was hat denn deine fahrkarte damit zu tun? (max. durch steuererklärung wird was erstattet).
vom staat bekommst du keinerlei zuschuß, deine ausgaben für die miete verringern sich doch durch eine mitbewohnerin.
den plan würde ich mal genau überdenken - oder werde hauptmieter.
liebe oder freundschaft gehen manchmal komische wege, schwieriger ist es eine mietzecke wieder los zu werden.
http://www.gegen-hartz.de/hartz4.php