Anhebung Pfändungsfreibetrag aufgrund von Fahrtkosten / Kinderbetreuungskosten?
Hallo,
ich bin alleinerziehende Mutter und befinde mich in der Wohlverhaltensperiode nach Privatinsolvenz.
Ich habe gehört, dass ich evtl. einen höheren Pfändungsfreibetrag beantragen kann, da ich über EUR 200,- Fahrtkosten habe, um auf die Arbeit zu kommen. Außerdem zahle ich 200,- EUR Hortkosten für die Betreuung meiner beiden Kinder während der Arbeitszeit sowie noch einmal EUR 100,- an eine Kinderbetreuung, da die Öffnungszeiten vom Hort nicht ausreichen, bis ich von der Arbeit komme.
Ich habe meine Insolvenzverwalterin gefragt, sie sagte, sie könne mich hierzu nicht beraten, weil ein "Interessenskonflikt" bestünde. Ich solle mich an einen Kollegen oder das Amtsgericht wenden.
Geld für einen Anwalt kann und mag nich nicht ausgeben und ans Amtsgericht wenden? Ich weiß gar nicht, an wen ich da gehen kann?
Kann mir jemand helfen, ob das überhaupt stimmt, dass ich meinen Pfändungsfreibetrag evtl. aufgrund der angesprochenen Kosten erhöhen kann? Und falls ja, wie gehe ich das an?
Tausend Dank!
1 Antwort
Die Antwort der Treuhänderin ist in Ordnung. Was die meisten Leute in der Insolvenz nicht verstehen ist, dass der Treuhänder der Vertreter der Gläubiger ist und nicht der Vertreter des Schuldners. Dein Ansprechpartner ist immer das Insolvenzgericht.
In Deinen Insolvenzunterlagen ist das zuständige Insolvenzgericht angegeben. Dort kann man als Schuldner jederzeit anrufen und die Rechtspfleger sind in der Regel sehr nett und kompetent.
In Deinem Fall kannst Du wirklich ganz einfach und ohne Anwalt versuchen, den Freibetrag zu erhöhen. Bei den Fahrtkosten bei ich mir ganz sicher (hab ich selbst auch gemacht) bei den Unterhaltskosten würde ich evtl. vorher kurz beim Gericht telefonisch nachfragen.
Den Antrag stellst Du dann schriftlich und formlos beim Insolvenzgericht. Du stellst Deine Kosten dar, so wie Du das im Prinzip auch hier schon gemacht hast und legst die entsprechenden Belege dazu. Wenn Du mit dem Auto fährst, dann nur die einfachen Kilometer x 0,30 EUR angeben. Ansonsten halt Bahnbelege oder so.
Wichtig ist der Satz, dass Du aufgrund der erhöhten Aufwände den Antrag stellst, die Pfändungsfreigrenze zu erhöhen.
Das Gericht frägt dann formhalber den Treuhänder und der wird evtl. bei den Fahrtkosten auf das reine Benzingeld verhandeln. Normalerweise wird aber das Gericht die Pfändungsfreigrenze dann erhöhen. Ich gehe auch davon aus, dass das beim Unterhalt so sein wird.