Fahrtkosten bei Unterhaltsberechnung?
Ich habe einen Arbeitvertragsvertrag bei einer Zeitarbeitsfirma Unterschrieben, das diese nicht besonders gut zahlen ist ja bekannt. Ich habe ein Std Lohn 9,85 €, ich bekomme zzgl. Tägl. Fahrtkosten zuschuss von 4,00 €, jetzt habe ich die Frage dürfen diese Fahrtkosten mit bei der Berechnung als Einkommen gerechnet werden, mein Selbstbehalt liegt ja bei 1080,00 €. Falls ich jetzt zb. Netto 1060 Verdiene und 80 € fahrtkosten ( bei einem Monat mit 20 Arbeitstagen ), dürfen diese 80,00 € mit gerechnet werden, und muss ich dann Unterhalt von 60,00 € Zahlen ?
Vielen Dank für eure Antworten.
6 Antworten
Das "unterhaltsrelevante Einkommen", nach dem der Unterhalt berechnet wird, ist nicht unbedingt identisch mit deinem Nettoeinkommen.
Denn vom Nettoeinkommen können bestimmte Aufwendungen abgezogen werden, so z.B. deine "berufsbedingten Aufwendungen"...
- Dies wären pauschal 5% des Nettoeinkommens; wenn die tatsächlichen Aufwendungen darüber liegen, sind sie entsprechend nachzuweisen, (maximal könnten 150 Euro angesetzt werden....)
Dein Fahrtkostenzuschlag würden hier also zwar deinem Netto zugerechnet, aber du könntest die tatsächlichen Fahrtkosten dann wieder abziehen.....
Das ist Einkommen.
Du kannst zu deinem Selbstbehalt von 1080 € Netto auch noch Aufwendungen wegen der Berufstätigkeit geltend machen,wie z.B. Fahrkosten !
Da gibt es meines Wissens sogar eine Pauschale für Fahrkosten von min. 50 € pro Monat.
Zur Berechnung des Unterhalts wird aber nicht nur dein monatliches Einkommen heran gezogen,auch z.B. Sonderzahlungen wie Weihnacht / Urlaubsgeld zählt dazu.
Wenn deine monatlichen Aufwendungen höher als diese 50 € sind musst du das nachweisen,dann müssen die tatsächlichen Kosten berücksichtigt werden.
Tatsächliche Fahrkosten für die Monatskarte habe ich 172 €, das ist nicht einmal die hälfte die ich vom AG bekomme, ich will mich ja auch nicht vor der Unterhaltszahlung drücken, ich habe nur keine lust mehr mich weiterhin vom Jugendamt und meiner Ex Frau über den Tisch ziehen zu lassen. Wenn mein Sohn in den Ferien bei mir ist ( meist für mehrere Wochen sehe ich nicht einen Cent Kindergeld oder Unterhaltsvorschuss, obwohl er 6 Wochen am stück bei mir ist.
Jain. Der Fahrtkostenzuschuss ist dem Einkommen zuzurechen, die realen Fahrtkosten per Kilometerpauschale berechneten, bei der Bereinigung wiederum abzuziehen.