Rücktrittsrecht bei Privatkauf

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie heißt es so schön "Gekauft wie gesehen.". Er hat sich das Fahrrad doch vorher angeschaut und wenn du es noch hingefahren hast kann das Trettlager eigentlich nicht kaputt sein. Ein abgenutzt ist durchaus normal bei einem gebrauchen Fahrrad. Ich vermute eher das der Käufer es sich jetzt doch anders überlegt hat und das Fahrrad nicht mehr will. Lass dich nicht darauf ein, meistens sind das nur leere Drohungen.

Soll er doch drohen was er will. Erstens bist du Privatperson und gewährst somit keinerlei Garantie noch Rückgaberechte (sofern du das auch in der Auktionsbeschreibung ausgeschlossen hast). Weiters kann ganz einfach durch einen Sachvollständigen festgestellt werden, wann ein Teil kaputt gegangen ist. Wenn du dir also keiner Schuld bewusst bist, sollte es kein Problem geben.

Ich kenn die Anzeigen.Da hast u eine Garantie sicher nicht augeschlossen im Angebots Text.Dann hat Der Kunde ein Jahr Gewährleistung.Wenn sich am tretlager nur der Keil gelöst hat ,den kann mann nachschlagen.Ein Rückgaberecht hat Er nicht aber Du hängst an der Reparatur fest.Mit dem Anwalt wird es Teuer das lohnt nicht.Nimm es zurück.Aber eEr muß Es bringen.

er hätte das rad ja vor ort prüfen können dann wenn ich das richtig sehe (er hat es ja bei dir abgeholt).

hätte dort auch prüfen können und hat dem verkauf aber zugestimmt ....

ich kenn mich zwar leider nicht genau aus und hoffe hier weiß noch jemand mehr dazu aber denke du hast ganz gute chancen...

Bei Privatkauf hat er keine grossen Chancen i-was zu beanstanden. Ein "kaputtes" Tretlager kann's akum sein, wenn Du das Ding selbst hingefahren hast. Und ein ausgeleirtes Tretlager ist nunmal normal für ein gebrauchtes Fahrrad. Ausserdem bei persönlicher Übergabe konnte er sofort alles prüfen. Aber Hauptstichwort ist immer noch Privatkauf. Da hat er kaum Ansprüche.