Fahrradschloss aufgebrochen, in einem privaten Gebäude, wer ist im Recht? Meinungen, Sorgen ,Wünsche
Moin Leute, Mir ist heute folgendes passiert, ich bin in ein privates Gebäude zurückgekehrt in dem ich täglich trainiere um mein Rennrad abzuholen, das ich die Nacht zuvor in einem kleinen Nebenraum an der Heizung angeschlossen habe. Das Rad war nicht mehr da und die Heizung unversehrt, daher wurde das Schloss aufgebrochen, was mir später auch einige Angestellte bestätigten. Täter war wohl der Hausmeister o.ä.. Frage: Darf er das überhaupt? Die Heizung war aus und das Rad an keinem lebenswichtigen Organ angeschlossen. Zudem hat das Schloss in etwa 60€ gekostet ("unknackbar"- haha). Würde mich über zahlreiche Meinungen freuen.
3 Antworten
Hausrecht vs. Strafrecht
Gibt hier Diskussion (Link lässt sich nicht setzen)
Hausrecht vs. Strafrecht (aka. Fahrradschloss zerstoert wegen Falschparkens)
Hattest du die Erlaubnis in einem privaten Gebäude etwas unterzustellen? Wenn es keine öffentliche Fläche ist und du keine Erlaubnis hast das Gebäude zu benutzen, dann dürfen deine Sachen entfernt werden. Wenn du allerdings ein Anwohner oder sonst was bist, was dir das Recht gibt den Raum zu benutzten, dann darf er es nicht.
Du hattest nicht das Recht, fremdes Eigentum mit deinem Fahrrad zu belegen. Vielleicht hast du auch einen Fluchtweg verengt. Das Schloß muß durch den Hausmeister ersetzt werden! aber eine Straftat liegt nicht vor.