Was bedeutet "ein Fahrrad mit einem verkehrsüblichen Schloss sichern"?
Hallo,
in Versicherungsbedingungen von Hausratversicherungen mit Fahrradklausel habe ich gelesen: "Wenn Sie das Fahrrad abstellen, müssen Sie am Fahrrad ein verkehrsübliches Schloss anbringen und es mit diesem sichern".
Was bedeutet nun "sichern"?
Reicht es, wenn das Schloss nur an Reifen und Rahmen des Fahrrades befestigt ist (so dass man es immer noch wegnehmen könnte) - oder muss das Fahrrad so an einem Gegenstand angeschlossen sein, dass es nicht weggenommen werden kann, wenn das Schloss nicht aufgebrochen wird?
Danke :-)
3 Antworten
es ist immer gut wenn du das schloß um einen festen gegenstand machst: baum, zaun, fahrradhalter. ich denke wenn es einer mitnehmen will, ist das egal, aber es geht eben nicht so problemlos wie einfach anheben und mitnehmen
hallo mmolthagen
die meinen wahrscheinlich ein gutes schloss und keins für € 10,- das man nicht gerade mit einem seitenschneider knacken kann
Ist egal aber ich denke mal das es ein richtiges Fahrardschloss sein soll also mit ,,Sicherheitszulassung"
(ACHTUNG KEINE GARANTIE)
(SORRY FALLS ES FALSCH IST)
Hi mmolthagen,
Ich kann nur für uns sprechen: Es ist so, dass das Fahrrad im Schadenfall auf jeden Fall abgeschlossen sein muss. Dem Dieb sollte es also nicht möglich sein, mit dem Fahrrad ohne vorherige Gewaltanwendung (aufbrechen, etwas ansägen etc.) einfach so losfahren zu können.
Keine Frage - natürlich ist es sicherer das Fahrrad auch irgendwo mit dem Schloss anzuschließen. Um es einem möghlichen Dieb so schwer wie möglich zu machen, also sicher immer die Variante, die man auch im eigenen Interesse wählen sollte ;-)
Zu dem Fahrradschloss gibt es keine genauen Vorgaben. Ein handelsübliches Schloss, dass entweder mit einem Schlüssel oder persönlichen Code verschlossen werden kann, ist ausreichend.
Wichtig ist auch auf jeden Fall, dass Du den Fahrraddiebstahl schnellstmöglich bei der Polizei meldest, weil die polizeiliche Meldung Voraussetzung für die Entschädigungszahlung der Versicherung ist.
Viele Grüße
Saskia vom DEVK-Team
Danke für diese kompetente Antwort!
Hallo Otilie,
klar ist es besser, wenn man das Fahrrad nicht nur ab-, sondern anschließt - aber das ist nicht immer möglich, wenn etwa in einem gemeinschaftlich genutzten Fahrradabstellraum keine Möglichkeiten zum Anschließen vorhanden sind).
Mir geht es um die Frage, was eine Versicherung mit "sichern" meint - mit dem verkehrsüblichen Schloss ab- oder eben zwingend anschließen?
Grüße
Michael