Was darf man mit Hartz 4 noch behalten?
Es geht mir nicht um den Geld-Freibetrag, sondern um Private Gegenstände die man sich vor ALG2 erwirtschaftet hat.
Sprich Dinge wie:
Spielekonsolen(was wenn eine Einzelperson 2-4 hat?)
Der PC(wenn er einen Wert von en bissi mehr als 1000€ hat?)
Das iPad sowie das iPhone und halt sonstige Spielereien die man sich im Arbeitsleben angeschafft hat.
Wenn man jetzt also ALG2 beantragen muss, werden einem solche Dinge abgenommen? Oder darf man sie Behalten, da man sie ja vor ALG2 gekauft hat?
Ich frag mich das schon ewig, vor allem wenn man immer diese netten Harzt4 Sendungen sieht, wo die Leute immer mit dem letzten Schrott zuhause hocken und das Amt regelmäßig kontrolliert, wobei man ja nie weiß ob diese Leute schulden haben, und deshalb alles verkaufen sollen.
11 Antworten
Das darf man alles behalten und das wird auch nicht kontrolliert. Ausnahmen stellt lediglich ein super teures Auto vor der Tuer dar und totaler, wirklich wertvoller Luxus (teurer Schmuck, Pelzmantelsammlung, Bilder, edle Designerstuecke). Etwas, wo beim Verkauf wirklich viel herauskommt, ein oder zwei Spielkonsolen oder einen teureren PC oder Fernseher, muss man nicht verkaufen.
Was anderes ist, wenn jemand Schulden hat (kommt ja bei Alg2 nicht selten vor) und der Glaeubiger laesst die Person deswegen pfaenden. Der Gerichtsvollzieher darf in die Wohnung und alles durchsuchen und da darf alles gepfaendet werden, wo bei einem Verkauf noch was herauskommt (Versteigerungserlos - Kosten der Versteigerung/Lagerung usw.). Eine aeltere Spielkonsole faellt da schon raus, auch EIN einfacher Fernseher und PC muss bleiben. Aber wenn der Schuldner nur einen neuen Luxusfernseher oder PC hat, kann eine Austauschpfaendung vorgenommen werden, er bekommt dann ein altes Geraet zur Verfuegung gestellt.
Spielekonsolen(was wenn eine Einzelperson 2-4 hat?)
Kein Problem
Der PC(wenn er einen Wert von en bissi mehr als 1000€ hat?)
Kein Problem
Das iPad sowie das iPhone und halt sonstige Spielereien die man sich im Arbeitsleben angeschafft hat.
Kein Problem
Wenn man jetzt also ALG2 beantragen muss, werden einem solche Dinge abgenommen?
Nein
Oder darf man sie Behalten, da man sie ja vor ALG2 gekauft hat?
Ja (auch wenn man sie im Alg2-Bezug gekauft hat).
Einzige theoretische Ausnahme sind evtl. irgendwelche teuren Sammlerstücke, die man zumindest im antrag anzugeben hätte.
was aber niemand weiß wenn man esnicht erzählt
Solche Dinge darfst du natürlich haben und auch behalten,das Jobcenter ist doch nicht der Gerichtsvollzieher,der dir Gegenstände pfänden kann !
Solange du keine wertvollen Gemälde hast oder eine Rolex Sammlung,sagt da keiner was und würde dich auch nicht auffordern,solche Dinge zu verkaufen,damit du dir was zu Essen kaufen kannst.
Du darfst alle angeschafften Gegenstände behalten und bist nicht gezwungen, diese zu veräußern. Allenfalls echte Vermögenswerte in Gestalt einer wirklich wertvollen Briefmarkensammlung oder wirklich wertvollen Schmucks könnte verhökert werden müssen, wenn deren Existenz dem Amt bekannt würde.
Solche Sachen darf man behalten. Sollten allerdings wertvoller Schmuck oder wertvolle Bilder etc. vorhanden sein, kann das Jobcenter verlangen dass dieses verkauft wird.
Das mit den regelmässigen Kontrollen ist ein Märchen. Diese werden nur durchgeführt, wenn ein begründeter Verdacht auf Missbrauch von Sozialleistungen vorliegt...