Privateigentum in Firma/Gewerbe übernehmen

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Wenn das keine GmbH oder eine andere Kapitalgesellschaft ist, kann das nicht über Rechnung gehen. Das sind vielmehr Privateinlagen, und die werden dann auch so gebucht. Das Problem ist die Wertermittlung. Wenn es nicht gerade Kraftfahrzeuge sind, für die es die Schwacke- Liste oder ähnliche Listen als Anhaltswerte gibt, wird die Wertermittlung schwierig sein. Macht die Wertermittlung nach bestem Wissen, stellt Euch aber auf einen späteren Streit mit dem Finanzamt ein, denn das wird der Meinung sein, die Wertermittlung ist zu einem zu hohen Ergebnis gekommen.

Helmuthk  14.06.2012, 20:24

Danke für den Stern Helmuthk

Erst einmal ist das richtig, was Helmuthk schreibt.

Etwas einfacher wird es, wenn die Sachen, die ihr künftig in der Firma nutzen wollt, vor weniger als 3 Jahren angeschafft wurden. Dann gelten nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 a) EStG die ursprünglichen Anschaffungskosten als Einlagewert. Sie sind bei abnutzbaren Sachen allerdings noch um die Abschreibungen zu mindern, die auf den Zeitraum zwischen Anschaffung und Einlage entfallen. Sind die Sachen älter, dann ist der Teilwert maßgebend, also der Wert, den - vereinfacht gesagt - ein Fremder bereit wäre, für die Sache zu zahlen. Wird dieser Wert eher zu niedrig angesetzt, hat zumindest das Finanzamt keine Probleme damit. Bei einem zu hohen Wert schon, denn man erzeugt damit ja Abschreibungsvolumen, also Betriebsausgaben.

Kauf sie dir doch ab- mit Rechnung und so. Das geht.

kegus  12.01.2012, 11:17

Bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaft: Nein! Beachte § 181 BGB!