Fahrradfahrer angefahren - Die Schuld ist meine?

Mein Auto... - (Recht, Auto und Motorrad, Unfall)

14 Antworten

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Die Angelegenheit hat zwei Aspekte, einen zivilrechtlichen und einen strafrechtlichen.

Alle Fremdkosten, also Schaden am Ebike, Schmerzensgeld, Krankenhauskosten etc. pp. übernimmt deine Haftpflichtversicherung.

Den Glasschaden an deiner Scheibe übernimmt deine Teilkasko (eventuell mit Selbstbeteiligung).

Alle anderen Schäden an deinem Auto übernimmt entweder die Vollkasko oder du musst sie selber bezahlen.

Dann wäre da noch die strafrechtliche Sache und da wird mit Sicherheit ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Speziell hier solltest du den Rat deines Anwaltes beachten und keinerlei Angaben bei der Polizei machen, weil du dich sonst erfahrungsgemäß um Kopf und Kragen redest. Der wird gegebenenfalls den Fragebogen der Staatsanwatschaft ausfüllen oder in deinem Namen Auskunft geben. Wenn deine Schuld gering ist, wird das Verfahren eingestellt und an die Bußgeldstelle abgegeben. Dort wirst du ein Bußgeld von wahrscheinlich 120,- und 1 Punkt wegen Missachten der Vorfahrt mit Unfall kriegen.

Die Schuldfrage wird ein Gericht klären. Aber um mit dem Helm die Windschutzscheibe zu zerstören, reichen auch 10 km/h völlig aus. Den Schaden kannst du ohnehin nicht selbst bezahlen. Also kann es dir egal sein, wie hoch SEINE Entschädigung ausfällt.

dein Besuch in Ehren, ist aber unabhängig seiner Schmerzen, und das kann er immer einfordern und wird er auch bekommen

da bereits ein RA eingeschaltet wurde, solltest seinem Rat folgen; er kennt die komplette Geschichte

Der Geschädigte kann sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich gegen dich vorgehen.

Aus strafrechtlicher Sicht hast du jedenfalls eine fahrlässige Körperverletzung begangen. Diese dürfte hier jedoch nur dann verfolgt werden, wenn der Geschädigte einen Strafantrag stellt (§ 230 StGB). Das geschieht meistens nicht, zumal du hier bereits mit ihm gesprochen hast . Strafrechtlich hast du damit also wohl nichts zu befürchten.

Zivilrechtlich kann er von dir und/oder deiner Kfz-Versicherung sowohl entstandene Schäden als auch Schmerzensgeld verlangen.

Inwieweit hier tatsächlich von einem Mitverschulden des Fahrradfahrers auszugehen ist, kann man nicht so pauschal beurteilen. Das hängt immer von den jeweiligen Umständen ab. Sollte der Fahrradfahrer eine Mitschuld tragen, dann würden seine Ansprüche entsprechend gekürzt.

Wenn die Versicherung alles direkt mit ihm abwickelt, bekommst du davon nur wenig mit.

Sollte die Versicherung nicht den vom Geschädigten gewünschten Betrag zahlen, kann es sein, dass er dich und die Versicherung verklagt. Das klingt aber schlimmer als es ist und du solltest dir deshalb keine all zu großen Sorgen machen. Sei lieber froh, dass nichts schlimmeres passiert ist.

Sämtliche zivilrechtlichen Dinge (inkl. Schmerzensgeld) regelt und reguliert doch deine Kfz Haftpflicht, also wo ist das Problem?

Lediglich bei einer Anklage und Verurteilung wegen Fahrlässiger Körperverletzung müsstest du die daraus folgende Geldstrafe aus eigener Tasche an die Staatskasse zahlen.

vanillaice4 
Beitragsersteller
 16.05.2018, 11:45

Danke 👍🏼