Fahrradfahrer von Auto nicht angefahren aber gestürzt!

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Wenn der Radfahrer meint, sie hätte ihn gesehen, wieso hat sie das nicht? Das würde ich zuerst geklärt haben wollen.

Der Radfahrer musste nicht zwangsläufig stürzen. Solche Missverständnisse im Verkehr kommen häufig vor und selten passiert etwas dabei. Man kann ausweichen und bremsen ohne zu stürzen, auch wenn man sich erschreckt.

Ich würde deine Frau nicht Unfall- (Umfall-)Verursacherin nennen. Sie hat gebremst, sie hat die Vorfahrt nicht missachtet, sie ist daher auch nicht unangemessen gefahren. Jemanden unbeabsichtigt erschrecken ist kein Vergehen, der Sturz Schuld des Radfahrers. Pech. Ein Sehtest wäre aber vielleicht für deine Frau angesagt.

FelixLingelbach  25.11.2014, 17:43

Danke fürs Sternchen!

jayman089 
Beitragsersteller
 24.11.2014, 13:40

ich habe mir mal die UMfallstelle angeschaut auf den fotos. es war mittags und die sonne hat gescheint. theoretisch kann meine frau den fahrradfahrer aber nur übersehen haben, wenn er mit einer erhöhten geschwindigkeit an die kreuzung rangefahren ist (soweit ich mich mit der stvo auskenne muss man ja mit einer mäßigen geschwindigkeit an eine solche kreuzung ranfahren, da ja auch von rechts, vom radfahrer aus gesehen, was kommen könnte). wäre meine frau mit erhöhter geschwindigkeit an die kreuzung gefahren hätte sie ja auch nicht so urplötzlich zum stehen kommen können.

der fahrradfahrer hätte doch also zumindest mal eine teilschuld zu tragen meiner meinung nach

FelixLingelbach  24.11.2014, 13:53
@jayman089

Hmm - der Radfahrer war doch auf der Vorfahrtstraße und kann außerdem nicht schneller als 30 gewesen sein. Er muss nicht abbremsen und kann, selbst wenn er bergab fährt, kaum in den Bereich kommen, wo man von erhöhter Geschwindigkeit spricht. Deine Frau hat zu lange nach links geguckt und dann die Kupplung zu schnell kommen lassen, schon bevor sie sich vergewissert hat, dass rechts immer noch frei ist, ein Fehler, den sie sofort korrigieren wollte und auch korrigiert hat.

Das ist kein Grund für den Radfahrer, die Kontrolle über sein Rad abzugeben und den Boden aufzusuchen. Würde mich mal interessieren, in welchem Zustand seine Bremsen waren.

bei den Gesetzen wird der Begriff Unfallverursacher verwendet- dabei ist es grundsätzlich nicht erheblich, ob eine Berührung stattgefunden hat- sondern wer Verursacher ist. Bei so etwas muss man natürlich bis ins kleinste Detail die Abläufe rekonstruieren- im schlimmsten Fall droht deiner Frau eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung + Schadensersatz für der Fahrradfahrer.

das kann man anhand dieser fakten nicht entscheiden, nicht umsonst macht man einen zeichnung des unfallsorts und schaut sich die aussagen der beteiligten an.

es gibt situationen, wo man sich langsam vortastet und es trotzdem einen unfall gibt, genau wie wenn man meint, das frei ist und dann zügig losfährt.

von daher hör auf im internet zu suchen, jeder unfall ist anders

Ich gehe mal davon aus, dass sie als Unfallverursacherin, obwohl sie ihn nicht berührt hat, dafür haften muss.

Gehe ich auch von aus, in dem Fall ist ihr die Sicht durch den Wohnwagen versperrt gewesen, da hätte Sie die doppelte Sorgfaltspflicht an den Tag legen müssen. Sollte der Wowa falsch gestanden haben, so könnte ihn aus dem Grund ein Mitverschulden treffen.

Deine Frau soll bei ihrer KFZ Versicherung eine vorsorgliche Schadenanzeige einreichen. Die Sachbearbeiter werden die Rechtsabteilung bemühen. Nicht dein Bier.

jayman089 
Beitragsersteller
 24.11.2014, 14:07

haben wir schon gemacht. die meinten wir sollen erst abwarten und tee trinken. wenn der umfallbeteiligte sich meldet sehen wa weiter.