Nach bewaffneten Raubüberfall Schmerzensgeld?
Meine Tochter wurde vor 1,5 Jahren Opfer eines bewaffneten Raubüberfalls,
ihr wurden im Handgemenge an der linken Hand mit einem Messer 3 Finger verletzt sodass sie genäht werden musste.
Sie konnte über 5 Monate etwa ihren Leistungssport nicht nachgehen.
Vom Opferschutz kam der Bescheid das sie kein Anspruch hat auf Schmerzensgeld , da alles folgenlos abgeheilt wurde.
Ich finde es eine Schande, dass ein dahergelaufener einfach einer 13.Jährigen zum Zeitpunkt sich das Recht rausnimmt ihr die Tasche klaut und ihre Finger zerschneidet und die psyche verletzt.
Gibt es trotzdem Aussichten auf Schmerzensgeld ?
Danke für eine Rückmeldung
4 Antworten
Vom Opferschutz kam der Bescheid das sie kein Anspruch hat auf Schmerzensgeld , da alles folgenlos abgeheilt wurde.
Was soll das für eine Aussagekraft haben?
Ja, ist ja im Prinzip auch richtig, aber ich wollte damit betonen, dass der Bescheid vom Opferschutz rechtlich irrelevant ist. Und eine billige Entschädigung in Geld richtet sich nach den Umständen beim Geschädigten wie Art, Schwere und Dauer des durch die Verletzung ausgelösten Leidens und Beeinträchtigung der Lebensführung.
Dass die Verletzungen folgenlos abgeheilt sind, ist zwar zu berücksichtigen, aber kein Ausschlusskriterium.
Man muss hier gegenrechnen- Anspruch / finanzieller Aufwand den Anspruch durchzusetzen.
Bei vollkommen ausgeheilten Verletzungen+ minderjährigen Tätern rutscht man sehr schnell ins minus. Derartige Prozesse ziehen sich oft über Jahre und erfordern etliche Gutachten.
Einer Klage steht das natürlich nicht im wege.
Schmerzensgeld ist zivilrechtlich einzuklagen.
Ist der Beklagte nicht zahlungsfähig/ minderjährig kann ein Titel erwirkt werden. Sobald er über ein Einkommen verfügt kann deine Tochter die vom Richter angesetzten Summe einfordern.
Öhm...warum fällt euch das ausgerechnet jetzt ein?
Nebenklage in der Strafsache war keine Option? Ihr könnt gern eine Schmerzensgeldklage einreichen, hierzu berät euch ein Anwalt.
hab ja den Bescheid erst letzte Woche bekommen :/
..und der Gerichtstermin ist erst in 2 Wochen ,drum wollte ich vorab mal eine Meinung bevor ich zum Rechtsanwalt gehe.
frag doch ihren anwalt
Grundsätzlich richtet sich die Höhe des Schmerzensgeldes nach den bleibenden Schäden.
Bei völliger Ausheilung muss man sehen ob eine Zivilklage sich lohnt., schließlich sind die Kosten für Anwalt und Gutachten vorzulegen.