Zivilrechtlich : Schmerzensgeld trotz KH Selbstentlassung?
Hallo und zwar würde ich ich von einem betrunkenen Autofahrer der mit 110 km durch mein Dorf fuhr angefahren. Hierbei erlitt ich gott sei dank nur Prellungen. Habe mich selbst aus dem Krankenhaus entlassen weil sie dort ziemlich unfreundlich waren. Nach dem die Medikamente aufgehört haben zu wirken hab ich nun starke Schmerzen.. Kann ich trotz selbstentlassung schmerzengeld einklagen? MfG dominik
3 Antworten
Die Selbstentlassung wirkt sich selbstverständlich nicht auf deine Ansprüche gegen den Autofahrer aus. Du kannst also - wenn du möchtest - den Autofahrer auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen. Du solltest hierfür alle Verletzungen gut dokumentieren.
Du solltest jedoch darauf einstellen, dass du bei ein paar Prellungen nicht mit großartigen Summen rechnen kannst. Zudem ist es nicht unwahrscheinlich, dass sich das ohnehin niedrige Schmerzensgeld aufgrund deiner Selbstentlassung verringert. Die Dauer des Krankenhausaufenthalts wirkt sich nämlich auf die Höhe des Schmerzensgeldes aus.
Du kannst zu einem Anwalt gehen und dich beraten lassen. Wenn du schuldlos an dem Unfall bist, wird wohl die Gegenseite auch alles zahlen müssen, u.a. auch Schmerzensgeld.
Du mußt aber Belege über deine Verletzungen haben. Wenn du "nur" ein paar Prellungen hast, gibt es nicht viel Schmerzensgeld. Das hat nichts damit zu tun, daß du jetzt noch Schmerzen hast. Du hättest ja im KH bleiben können.
Bei einer Anzeige geht es auch um Spätfolgen.
Danke für die Antwort
Natürlich nicht. Du hast ja einen Revers unterschrieben, damit hast du alle Rechte abgetreten.
Natürlich kannst du ins Krankenhaus zurück. Du kannst nur keine Rechte geltend machen, weil du ja dafür unterschrieben hast.
Es geht ja nicht um das schmerzengeld gegen das Krankenhaus sondern gegen den unfallverusacher
Achso, ich dachte dass du das Krankenhaus verklagen willst weil sie dich entlassen haben, obwohl sie gewusst haben, dass du wieder Schmerzen haben wirst.
Ob du gegen den Fahrer Schmerzensgeld fodern kannst, musst du wohl einen Anwalt fragen.
Es hat mich auch kein Arzt daran gehindert... Mir wurde der Zettel vor die Nase gehalten.. Und hier geh.. Kann ich jetzt in das Krankenhaus zurück?