Ich habe einen Fußgänger angefahren der gerade die Straßen überquerte - wer ist schuld?
Der Unfall passiert auf einer großen Straße wo nur Radfahrer und öffentliche Verkehrsmittel benützen dürfen. Ich vermute der Fußgänger wollte den Bus noch bekommen und ging zügig über die Straße. Ich versuchte noch zu bremsen und zu klingeln allerdings reagierte der Fußgänger nicht auf mich. Der Fußgänger ging zu Boden und hatte eine Beule am Kopf und wurde per Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht.
Der Fußgänger verlangt von mir 2000 Euro Schmerzensgeld und droht mit Anwalt. Wie wird die Sache für mich ausgehen?
16 Antworten
Kann dir keiner hier so rechtssicher beantworten!
Wenn du dort fahren durftest, wenn die Örtlichkeit für Fahrradfahrer explizid ausgewiesen war (Verkehrszeichen) dann steht noch die Verhältnismäßigkeit deiner Geschwindigkeit dagegen. Denn - an einer Stelle wo du mit Fußgängern rechnen mußtest, mußt du immer bremsbereit sein (z.B. Bushaltestellen)! Wer ist schuld... Selbst wenn der Fußgänger schuld sein sollte, droht dir immer eine Mitschuld.
Viele haben es dir geraten, schalte deine Haftpflicht ein, konsultiere einen Anwalt.
Ich bin zwar kein Jurist aber für mich klingt es nach eigenverschulden des Fußgängers. Wenn die Straße nur für Autos und Radfahrer zugelassen ist, haben Fußgänger logischerweise hier nichts verloren bzw. das überqueren auf eigenem risiko. Da solltest du Dir aber einen Anwalt aber zu rate ziehen.
Die Schuldfrage wird vermutlich nur vor Gericht endgültig entschieden werden können. Ist die Forderung bereits schriftlich eingegangen? Hast Du bereits Deine private Haftpflichtversicherung sowie eine eventuell bestehende Rechtsschutzversicherung über den Hergang informiert?
Nimm Dir im Zweifelsfall einen Anwalt, aber ich würde auf beiderlei Verschulden tippen, denn sowohl Radfahrer als auch Fußgänger müssen aufpassen.
Wo Busse fahren, musst Du immer damit rechnen, dass Leute über die Straße rennen. Daher wird Dir wahrscheinlich mindestens eine Teilschuld zugewiesen werden. Ob eine Schmerzensgeldforderung allerdings Bestand haben kann, weiß ich nicht. Auf keinen Fall solltest Du ihm freiwillig irgendwas zusagen oder gar zahlen.
Die Fußgänger laufen oft genug nur nach Gehör auf die Straße.
...mutig nach Gehör über die Straße zu laufen, erlaubt ist es nicht. ich weiss, man kann fast immer mit Blödheiten von Fußgängern rechnen, aber auch die haben ihre Pflichten. Und dazu gehört beim Überqueren einer Fahrbahn auf den Fahrverkehr zu achten! §25 StVO
wenn die Sache vor Gericht geht, droht auch ein Bußgeldverfahren..... - wenn Der Krankenwagen da war, war evtl. auch die Polizei vor Ort?
Polizei war Vorort und hat auch einen Alkoholtest gemacht. Hab nichts getrunken.
wo lebst Du? Hier in München fahren viele Busse und da läuft keiner über die Busspur und wenn doch, dann schauen die Leute, bevor sie auf die Fahrbahn laufen. Also eine Teilschuld erkenne ich nicht. Mit dem Fahrrad ist man ja normalerweise langsamer als mit dem Auto, also sollte das auch kein Problem für den Fußgänger sein.
Nur wenn es deutlich war, dass der Fußgänger eventuell auf die Straße laufen wollte, gäbe es eine kleine Möglichkeit für eine Mitschuld...