Fahrradfahrer auf dem Gehweg festhalten zwecks Anzeige
Bereits zwei Mal wurde mein dreijähriger Sohn -trotzdem ich daneben stand- auf dem 1,5 Meter breiten Gehweg vor unserem Haus von solch einem asozialen zusammen gefahren.
Wenn man bei uns, wie wahrscheinlich auch anderswo, als Fußgänger aus der Türe kommt und den Gehweg betritt, schafft es kein Radfahrer mehr zum stehen zu kommen. Auch dann nicht, wenn dieser langsam fährt! Im übrigen habe ich noch keinen dieser Fahrradasis beobachten können, der zumindest Schritt gefahren wäre. Ist ja auch blöde, dann kann man ja gleich schieben.
Nun ja, da mich dieses Thema mittlerweile fast zur Weißglut bringt, möchte ich wissen in wie weit ich den Radfahrer zur Personalienfeststellung selbst festhalten darf bis die Polizei da ist, oder ich die Personalien zwecks Anzeige selbst einholen kann. Die wissen alle ganz genau, dass sie mit Ihrem Fahrrad ab 10 Jahren ganz grundsätzlich nichts mehr auf dem Radweg zu suchen haben.
Das Thema nimmt in letzter Zeit echt überhand. Die letzte Idioten sind gleich geflitzt, da war ich zu langsam. Die werden dann auch noch frech und beleidigend wenn man Sie zurecht weist. Die nächsten -auch ohne Anrempler- werde ich mir greifen.
Welchen sachlichen Rat könnt Ihr mir geben?
14 Antworten
Das Fahren auf dem Gehweg mit dem Fahrrad kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen, du hast demnach nicht das Recht, den Radfahrer nach § 127 StPO festhalten, denn dieser Paragraf erlaubt Festnahmen nur für Straftaten.
Wenn du es dennoch tust stellt dies eine Nötigung nach § 240 Abs. 1 Alt. 1 StGB dar. Wenn man das so miteinander abwiegelt, Ordnungswidrigkeit gegen Straftat, muss man nicht lange überlegen, wer das schlimmere Übel ist.
"Die wissen alle ganz genau, dass sie mit Ihrem Fahrrad ab 10 Jahren ganz grundsätzlich nichts mehr auf dem Radweg zu suchen haben." Hier meinst Du wohl eher Gehweg.... Ich kann Dir den sachlichen Rat geben, Dich nicht als Ordnungshüter aufzubauschen, es besteht zwar die Möglichkeit, einen Täter einer Straftat zur Feststellung der Personalien festzuhalten, jedoch niemanden wegen einer Ordnungswidrigkeit. Das führt entweder selbst zu einer Anzeige, oder Du kommst an den Falschen und kassierst eine Tracht Prügel. Wende Dich an die Stadt, oder Polizei (schriftlich), das wäre der richtige Weg...oder streue eben Heftzwecken aus.....das wäre der falsche Weg. macht aber auch Spaß
Da hast Du wahrscheinlich Recht, Danke.
Wenn ein Radfahrer Deinen Sohn anfährt und nicht anhält, ist es definitiv eine Verkehrsunfallflucht. In diesem Falle bist Du berechtigt, denjenigen bis zum Eintreffen der Polizei am Unfallort festzuhalten. Wenn jemand nur auf dem Gehweg fährt ohne Unfall ist das Festhalten m.M. unberechtigt, denn es besteht nicht der Verdacht einer Straftat sondern allerhöchstens eine Orndungswidrigkeit.
Du darfst einen Menschen bis zum Eintreffen der Polizei festhalten, das ist die sogenannte "Jedermann-Festnahme". Ich würde mich aber vorab beim Revier absichern, ob das in diesem Fall gilt, denn sie begehen ja keine Straftat, sondern lediglich eine Verkehrssünde.
Na, du bist ja ein Herzchen. ^^
Ja...die Frauen mögen mich...lach
Ich kann mich kaum auf'm Sessel halten vor Hingerissenheit. XD
...von solch einem asozialen zusammen gefahren.
Was soll man denn unter "zusammen gefahren" verstehen?
in wie weit ich den Radfahrer zur Personalienfeststellung selbst festhalten darf bis die Polizei da ist
Nur, wenn eine Straftat vorliegt.
zwecks Anzeige selbst einholen kann
Wegen was genau möchtest Du den Radfahrer denn anzeigen?
dass sie mit Ihrem Fahrrad ab 10 Jahren ganz grundsätzlich nichts mehr auf dem Radweg zu suchen haben.
Auf dem Radweg? Für den Radweg gibt es keine Altersbeschränkung und man kann einem Radfahrer nicht vorwerfen, wenn er auf dem Radweg fährt. Wenn es sich um einen Radweg handelt, hat dort ein Fußgänger nichts zu suchen. Wenn es ein gemeinsamer Fuß-/Radweg ist, müssen alle aufeinander Rücksicht nehmen. Wenn es ein Gehweg ist, der nicht für Radfahrer freigegeben ist, dürfen Radfahrer dort nicht fahren. Ein Verstoß ist aber lediglich eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.
Die nächsten -auch ohne Anrempler- werde ich mir greifen.
Das solltest Du besser nicht tun.
Wende Dich mit Deinem Problem besser an das zuständige Ordnungsamt.
Dann schreibe Menschen, die ohnehin geistig etwas angeschlagen sind nicht so einen Quatsch, wenn Du im Nachsatz schon die Erklärung dafür bringst, warum es nicht erlaubt ist