Mofa fährt auf dem Radweg als Geisterfahrer. Es kommt zum Unfall. Wie stehen meine Chancen vor einem deutschen Gericht?
Bin Österreicher und hatte in der BRD einen Unfall mit einem Mofa auf dem Radweg. Nachdem ich bei diesem Unfall erheblich verletzt wurde und die Versicherung nicht mehr als 60% des Schadens bezahlen will, stehe ich kurz vor der Klage. Sachverhalt: Ich fahre mit dem Rennrad rechts auf einen gemeinsamen Rad und Gehweg auf. Dieser ist 3 Meter breit. Es ist entlang der B 20 nur dieser eine Rad und Gehweg. Der Radweg führt entlang der B 20 zwischen Feldkirchen und Hausmoning, Bayern. Meine Sicht nach vorne beträgt rund 25 Meter, anschließend folgt eine leichte Linkskurve. Meine Geschwindigkeit beträgt lediglich 26,14 km/h. Aus dieser Kurve kommt mir plötzlich eine Mofa Fahrer auf meiner Seite entgegen. Dieser hat offensichtlich die Kurve, aus seiner Sicht eine Links/Rechtskurve, geschnitten. Ich hoffte dass der Mofa Fahrer noch nach rechts auf seine Seite fährt. Hat er nicht getan. Um einen Frontalzusammenstoß zu vermeiden musste ich noch weiter nach rechts und stürzte dadurch in den angrenzenden Acker. Schulter, Schlüsselbein gebrochen. Der Mofa Fahrer kam rund 15-20 Meter hinter mir zum stehen. Auf die Frage warum er nicht zur Seite gefahren ist: "Tut mir leid ich habe dich nicht gesehen". Ich wüsste nicht wie ich diesen Unfall hätte vermeiden können und sehe auch keine Teilschuld. Wie stehen meine Chancen vor einem deutschen Gericht.
4 Antworten
Für meine Begriffe ist der Mofafahrer eindeutig schuld. Demnach sollte eine schnelle und adäquate Schadenregulierung im einvernehmlichen Interesse liegen. Bekanntnlich machen Versicherungen gerne von Einreden Gebrauch. Ich würde mich da auf nichts einlassen und auf mein Recht bestehen. Notfalls auch mit einer Klage. MfG.
Info: Im September hat das Landgericht Traunstein die Schuldfrage mit 70:30 zu meinen Gusten entschieden. Hätte ich einen Zeugen gehabt wäre ich komplett schuldlos. Das Gericht ging davon aus, dass ein Rennradfahrer doch etwas schneller fährt als angegeben. Der Mofa Fahrer durfte mit seinem Fahrzeug, altes DDR Modell, nicht am Gehweg fahren. Weiterer Streit sinnlos da nicht beweisbar und auf einen Expertenkrieg wollte ich mich nicht einlassen. Kann damit leben. Schaden ist gedeckt.
Wollte das der Community als Abschluss mitteilen.
Wie stehen meine Chancen vor einem deutschen Gericht.
Schlecht
Meine Geschwindigkeit beträgt lediglich 26,14 km/h
Lediglich? Das ist fast das Doppelte einer normalen Radlergeschwindigkeit. Außerdem war das eine unübersichtliche Stelle, da muss man halt besonders vorsichtig fahren. Auf öffentlichen Wegen gilt immer noch die Straßenverkehrsordnung, auch wenn manche so tun, als wären sie auf einer Etappe der Tour de France mit exklusiver Fahrbahn.
Der Unfall passierte nicht in der Kurve sondern, aus meiner Sichtweise, ca 10 Meter davor.
Habe mich da nicht richtig ausgedrückt.
D.h. der Mofa Fahrer kam direkt auf mich zu. Da spielt vermutlich meine Geschwindigkeit keine Rolle mehr. Der hätte mich in jedem Fall umgefahren wenn ich nicht nicht in den Acker ausgewichen wäre. Gilt denn für den Mofa Fahrer nicht das Rechtsfahrgebot ?
PS: 13km/h laufe ich.
Aber danke für deine Meinung.
Wie ich deiner Frage entnehme, hat sich der Unfall ausserorts zugetragen.
Grundsätzlich dürfen Mofas ausserorts auf Radwegen fahren.
Mit Gegenverkehr war zu rechnen. Es macht an dieser Stelle keinen Unterschied, ob es sich dabei um ein Fahrrad oder ein Mofa handelt. Ein Mofa kann man übrigens auch hören. Oder hattest du Orhöhrer mit Musik im Ohr?
Wenn du nur 25 Meter Weg überblicken kannst, sind 25 km/h eindeutig zu schnell. Auch als Radfahrer auf dem Radweg hast du deine Geschwindigkeit den Gegebenheiten anzupassen.
Um ehrlich zu sein, ich sehe hier deinerseits ebenfalls eine Teilschuld im Bereich zwischen 25 und 40 %. Diese ergibt sich aus der mangelnden Aufmerksamkeit und der überhöhten Geschwindigkeit.