Fahrrad Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert was zählt?
In meinem Fall ist das Rad durch einen Unfall stark beschädigt worden, soll heißen: Vorderes Rad mit Nabendynamo hat Schlag, Schutzblech vorne ist kaputt, Kettenschutz ist ebenfalls hin, weil die rechte Kurbel stark verformt wurde.
Und dann noch diverse kleinere Lackschäden durch das Rutschen.
Und da das ein 5 Jahre altes Stadtrad (nichts besonderes) ist, ist es wahrscheinlich, dass es als Totalschaden eingestuft wird.
Welchen Wert kann man denn in dem Fall bei der Versicherung einfordern?
Den Zeitwert oder den für eine Wiederbeschaffung?
6 Antworten
Grundsätzlich gilt das "Bereicherungsverbot". Du darfst also durch diesen Unfall keinesfalls besser gestellt werden, als vor dem Schaden.
Es gilt entweder der Zeitwert oder die Reparaturkosten, - je was günstiger ist.
Auch wenn es schon ein paar Tage her ist, seit diese Frage gestellt wurde. Vielleicht hilft sich aber auch jemand anderen. Mann (Frau) kann den Zeitwert meiner Meinung nach wie folgt überschlägig schätzen.
Wertverlust im Ersten Jahr ca. 20-30%, jedes weitere Jahr ca. 10-15%.
Das "Von-Bis" würde ich davon abhängig machen, ob es ein Markenrad mit hochwertigen Komponenten ist oder eben ein Discounterrad mit Billig- Teilen.
Damit ergibt sich folgende Formel:
Ich unterstelle dass dein Rad neu 400 Euro gekostet hat und damit in die Kategorie "Discounter" fällt:
(400€*0,7)*0,85^5Jahre=124,23€
Wie gesagt, das ist überschlägig und stellt keine "rechtlich festgestellte Tatsache" dar. Ob nun ein paar neue Reifen drauf sind, ein paar neue Teile verbaut wurden oder die Gangschaltung frisch eingestellt wurde, stellt in meinen Augen keine Wertsteigerung dar. Das sind ganz normale Reparaturen welche halt im Lauf der Zeit nötig werden. Wenn allerdings ein Wartungsstau herrscht oder gar defekte Teile vorhanden sind, kann dies eine Wertminderung darstellen.
Zeitwert und WBW sind praktisch das selbe.
Du bekommst max. so viel wie ein gebrauchtes, 5 jahre altes Stadtrad mit den gleichen Spezifikationen heute kosten würde.
Welchen Wert kann man denn in dem Fall bei der Versicherung einfordern?
Den konkreten Wert unmittelbar vor dem Unfall.
Den Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges gebrauches Fahrrad. Und sowas nennt man...nun...