Fahrrad Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert was zählt?

6 Antworten

Grundsätzlich gilt das "Bereicherungsverbot". Du darfst also durch diesen Unfall keinesfalls besser gestellt werden, als vor dem Schaden.

Es gilt entweder der Zeitwert oder die Reparaturkosten, - je was günstiger ist.

Auch wenn es schon ein paar Tage her ist, seit diese Frage gestellt wurde. Vielleicht hilft sich aber auch jemand anderen. Mann (Frau) kann den Zeitwert meiner Meinung nach wie folgt überschlägig schätzen.

Wertverlust im Ersten Jahr ca. 20-30%, jedes weitere Jahr ca. 10-15%.

Das "Von-Bis" würde ich davon abhängig machen, ob es ein Markenrad mit hochwertigen Komponenten ist oder eben ein Discounterrad mit Billig- Teilen.

Damit ergibt sich folgende Formel:

Ich unterstelle dass dein Rad neu 400 Euro gekostet hat und damit in die Kategorie "Discounter" fällt:

(400€*0,7)*0,85^5Jahre=124,23€

Wie gesagt, das ist überschlägig und stellt keine "rechtlich festgestellte Tatsache" dar. Ob nun ein paar neue Reifen drauf sind, ein paar neue Teile verbaut wurden oder die Gangschaltung frisch eingestellt wurde, stellt in meinen Augen keine Wertsteigerung dar. Das sind ganz normale Reparaturen welche halt im Lauf der Zeit nötig werden. Wenn allerdings ein Wartungsstau herrscht oder gar defekte Teile vorhanden sind, kann dies eine Wertminderung darstellen.

Woher ich das weiß:Hobby

Zeitwert und WBW sind praktisch das selbe.

Du bekommst max. so viel wie ein gebrauchtes, 5 jahre altes Stadtrad mit den gleichen Spezifikationen heute kosten würde.

Welchen Wert kann man denn in dem Fall bei der Versicherung einfordern?

Den konkreten Wert unmittelbar vor dem Unfall.

Den Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges gebrauches Fahrrad. Und sowas nennt man...nun...