Nachbar hat Fahrrad aus Gemeinschaftsfahrradkeller ohne Erlaubnis mitgenommen.
Folgender Sachverhalt : Ein Nachbar aus einem überwiegend von Eigentümer bewohnten Mehrfamilienhaus hat ein Fahrrad eines anderen Nachbarn aus dem Gemeinschaftsfahrradkeller der Abschließbar ist entwendet. Das Fahrrad war im Abschließbaren Fahrradkeller nicht weiter abgeschlossen da man es zum einen nicht Abschließen kann(an einen Pfosten befestigend) daher war man der Meinung das der Abschließbare Fahrradkeller ausreichend Diebstahlschutz gewährleisten würde. Der Nachbar dem das Fahrrad gehört konnte das Rad zweifelsfrei als seines Identifizieren. Das Rad wurde vom Abschließbaren Gemeinschaftsfahrradkeller rausgenommen und es wurde damit gefahren. Der vermeintliche Dieb wurde dabei beobachtet wie er mit dem Fahrrad durch die gegend fuhr. Zudem wurde festgestellt das das Rad stark beschädigt wurde(Kratzer, Defekte Speichen, Defekte Rückleuchte u. defekter Lenker-SChaumstoffüberzug ist abgebröselt bzw. stark beschädigt) Letztlich wurde das Rad im Hof abgestellt und mit einem Fahrradschloss vom vermeintlichen Dieb versehen. Ich wollte fragen ist nun eine Anzeige wegen Diebstahls sowie Sachbeschädigung rechtmässig?
Der vermeindliche Dieb hat der Fahrradeigentümerin gegenüber die Tat gestanden!
6 Antworten
evtl. Tatbestände erfüllt :
-Hausfriedensbruch
-Diebstahl
-mildernde Umstände, da geständig.
Er soll sich das Fahrrad ersetzen lassen.
Casus Belli!
Ich würde im ansprechen und im dem Vorschlag machen das ich es Reparieren Lasse so wie neu Lacieren Las und er für das alles bezahlt. Oder er kauft mir das Fahrrad für den Kauf Preis ab. Vorher würde ich die Polizei verständigen. Und eine Anzeige schreiben wegen diebstahl und Hausfriedensbruch.
sowas würde ich mir nicht gefallen lassen, ich würde eine anzeige schreiben wegen diebstahl wenn er genügent beweiße hat, sollte das kein problem werden
auf jedenfall zur rede stellen !!!