Ersatzanspruch für durch LKW beschädigtes Gartentor?

4 Antworten

Zeitwertentschädigung ist zwar im Grunderichtig. 

Aber du musst so gestellt werden, als ob es den Unfall nicht gegeben hätte.

Schalte einen Anwalt ein, um deinen Anspruch durchzusetzen.

asnb86 
Beitragsersteller
 21.07.2017, 13:04

Hallo,

 ich habe mich nach dem Tipp von „NamenSindSchwer“ an meinenGebäudeversicherer gewendet.

Er wird es prüfen und mir Anfang nächster Woche mitteilen,ob es im Rahmen meiner Versicherung mit abgedeckt ist.

Wenn es nicht so sein sollte, werde ich über einen Anwaltnachdenken müssen. Aber diesen muss ich doch auch bezahlen? Ich möchte natürlichnicht, dass alles noch viel teurer wird.


DerHans  21.07.2017, 13:06
@asnb86

Die Schuldfrage ist ja hier eindeutig.

Jetzt geht es nur noch um deine "Schadensminderungspflicht".

Da der Versicherer dir ein zu niedriges Angebot gemacht hat, kannst du durchaus einen Anwalt beauftragen.

asnb86 
Beitragsersteller
 21.07.2017, 13:14
@DerHans

Darf ich Deiner Antwort entnehmen, dass die Anwaltskosten der zu tragen hat, der mir den Schaden zugefügt hat? Egal zu welchen Ergebnis gekommen wird?


DerHans  21.07.2017, 13:16
@asnb86

Das solltest du im Erstgespräch mit dem Anwalt klären. Die Kosten für dieses Erstgespräch muss der Versicherer auf jeden Fall tragen.

Naja wenn das alte Tor nicht mehr viel Wert war, kannst du natürlich nicht den Wert eines neuen Tores ersetzt bekommen. So ist das nun mal im deutschen Schadenersatzrecht. Vielleicht könnte ein Anwalt (welchen die Gegenseite bezahlen muss) ja etwas mehr rausschlagen aber die 850€ bekommst du auf keinen Fall.

Hast du keine Gebäudeversicherung in der der Anprall von Straßenfahrzeugen versichert ist? Die Umzäunung sollte dort zu den versicherten Sachen gehören und dort bekommst du den Neuwert erstattet. Wenn du dann deine Ansprüche an den Verursacher an deine Versicherung abtrittst, können die sich mit den Regressansprüchen rumärgern. 

asnb86 
Beitragsersteller
 20.07.2017, 11:49

Vielen Dank!!

Die Information mit der Gebäudeversicherungwerde ich gleich prüfen. An diese Möglichkeit hätte ich nicht gedacht.

Die Versicherung hat recht damit, dass sie nur den Zeitwert des Tores und nicht die Anschaffung eines neuen Tores bezahlen muss. Wie hoch der Zeitwert hier tatsächlich ist, wird hier niemand beurteilen können, denn das hängt vom Alter, Art und Zustand des Tores ab

.... und was sagt Dein "Berater"dazu, wieso wird das nicht über die VGV abgewickelt, die Neuwert ordnet.

Eine Haftpflicht ersetzt doch immer nur den Schaden, nicht die Kosten für eine Reparatur.

asnb86 
Beitragsersteller
 21.07.2017, 13:09

Hallo schleudermaxe,

ich weiß leider gerade nicht, was Du mit „Dein Berater“meinst und was VGV bedeutet.

Schätze mal, Du meinst damit die Gebäudeversicherung und den zuständigen Versicherungsberater?

An die habe ich mich gestern noch gewendet, aber eine Information von dort steht aktuell noch aus.


schleudermaxe  21.07.2017, 14:30
@asnb86

.... hoffentlich hilft es, denn der Schaden war ja schon vor Wochen.