Ersatzanspruch für durch LKW beschädigtes Gartentor?
Hallo zusammen, vor etwa 3 Wochen wurde mein Eingangstor vom Gartenzaun durch einen LKW so stark beschädigt, dass es erneuert werden muss. Das Gartentor ist bereits einige Jahre alt (noch vom Vorbesitzer) was natürlich auch erkennbar ist. Der von einem Metallbauer erstellte Kostenvoranschlag für ein neues Tor beläuft sich auf ca. 850 EUR.Nun bietet mir die Versicherung der Spedition die mein Tor beschädigt hat einen Betrag von unter 200 EUR an und begründet dies, mit dem Zeitwert meines alten Tores.Ich müsste somit, obwohl ich keine Schuld an dem verursachten Schaden habe und das Tor ja auch voll funktionsfähig war, einen Betrag von über 600 EUR selbst begleichen. Kann ich mich weigern dieses Angebot anzunehmen? Welche Möglichkeiten habe ich einen „gerechten“ Beitrag des Verursachers zu verlangen? Zu einen Kompromiss bin ich ja bereit, aber fair für beide Seiten sollte es schon sein.Vorab vielen Dank für Eure Einschätzung
4 Antworten
Zeitwertentschädigung ist zwar im Grunderichtig.
Aber du musst so gestellt werden, als ob es den Unfall nicht gegeben hätte.
Schalte einen Anwalt ein, um deinen Anspruch durchzusetzen.
Die Schuldfrage ist ja hier eindeutig.
Jetzt geht es nur noch um deine "Schadensminderungspflicht".
Da der Versicherer dir ein zu niedriges Angebot gemacht hat, kannst du durchaus einen Anwalt beauftragen.
Darf ich Deiner Antwort entnehmen, dass die Anwaltskosten der zu tragen hat, der mir den Schaden zugefügt hat? Egal zu welchen Ergebnis gekommen wird?
Das solltest du im Erstgespräch mit dem Anwalt klären. Die Kosten für dieses Erstgespräch muss der Versicherer auf jeden Fall tragen.
Naja wenn das alte Tor nicht mehr viel Wert war, kannst du natürlich nicht den Wert eines neuen Tores ersetzt bekommen. So ist das nun mal im deutschen Schadenersatzrecht. Vielleicht könnte ein Anwalt (welchen die Gegenseite bezahlen muss) ja etwas mehr rausschlagen aber die 850€ bekommst du auf keinen Fall.
Hast du keine Gebäudeversicherung in der der Anprall von Straßenfahrzeugen versichert ist? Die Umzäunung sollte dort zu den versicherten Sachen gehören und dort bekommst du den Neuwert erstattet. Wenn du dann deine Ansprüche an den Verursacher an deine Versicherung abtrittst, können die sich mit den Regressansprüchen rumärgern.
Vielen Dank!!
Die Information mit der Gebäudeversicherungwerde ich gleich prüfen. An diese Möglichkeit hätte ich nicht gedacht.
Die Versicherung hat recht damit, dass sie nur den Zeitwert des Tores und nicht die Anschaffung eines neuen Tores bezahlen muss. Wie hoch der Zeitwert hier tatsächlich ist, wird hier niemand beurteilen können, denn das hängt vom Alter, Art und Zustand des Tores ab
.... und was sagt Dein "Berater"dazu, wieso wird das nicht über die VGV abgewickelt, die Neuwert ordnet.
Eine Haftpflicht ersetzt doch immer nur den Schaden, nicht die Kosten für eine Reparatur.
ich weiß leider gerade nicht, was Du mit „Dein Berater“meinst und was VGV bedeutet.
Schätze mal, Du meinst damit die Gebäudeversicherung und den zuständigen Versicherungsberater?
An die habe ich mich gestern noch gewendet, aber eine Information von dort steht aktuell noch aus.
.... hoffentlich hilft es, denn der Schaden war ja schon vor Wochen.
Hallo,
ich habe mich nach dem Tipp von „NamenSindSchwer“ an meinenGebäudeversicherer gewendet.
Er wird es prüfen und mir Anfang nächster Woche mitteilen,ob es im Rahmen meiner Versicherung mit abgedeckt ist.
Wenn es nicht so sein sollte, werde ich über einen Anwaltnachdenken müssen. Aber diesen muss ich doch auch bezahlen? Ich möchte natürlichnicht, dass alles noch viel teurer wird.