S-Pedelec Nutzung auf Radwegen?
Hallo,
mit dem S-Pedelec im normalen Straßenverkehr zu fahren ist teils wirklich gefährlich. Deswegen habe ich zur eigenen Sicherheit entschieden, teilweise auch auf Radwegen zu fahren. Natürlich nicht wie ein Irrer mit Vollspeed sondern immer mit angepasster Geschwindigkeit. Leider ist es in D nicht so wie in anderen europäischen Ländern geregelt. Dort dürfen dir S-Pedelcs oft mit auf Radwegen fahren, was hier in D verboten ist, auch außerorts, entgegen diverser Gerüchte im Netz.
Jetzt meine Frage:
Wie sieht es aus mit dem Versicherungsschutz, wenn denn ein Unfall passieren würde? Muß die Versicherung zahlen in dem Fall? Es gibt einige Versicherungen, die werben mit dem "Verzicht auf Einrede bei grober Fahrlässigkeit". Wäre das relevant bei solch einem fiktiven Unfall?
6 Antworten
das war fast der falsche Link
Hier noch mal aus dem Forum: "Hier ist doch ein Radweg"
sowie Verstöße
So fuhr ich im Urlaub von Bielefeld Altenhagen auf einer Landstr. Verbot für Radfahrer sowie Fußgänger.
Massiv angehupt worden von unseren autofahrenden Komikern aus WAF, LIP, GT (ostwestfälische Sturköpfe)
Warendorf, Lippstadt, LP Lippe & Gütersloh
Ich fahre mit dem Speed Pedelec auf dem Seitenstreifen. Daß das ein Kraftrad ist, sieht man nicht. Die Autofahrer sehen nur einen "Radfahrer"
Weiter geradeaus am Kreisel ist dann eine Kraftfahrstr. Richtung Lemgo, ich bog am Kreisel dann Richtung Bad Salzuflen ab. Dort ist auch ein Schild mit Verbot für Mopeds & geht dann in die Kraftfahrstr. über.
Ein anderer User ist dann im Wald vom Förster erwischt worden. Mit Kennzeichen. Also auch Verbot von S-Ped im Wald. Siehe hier Verstöße
Wenn es dazu kommt mit einem Unfall auf dem Radweg kann man immer noch sagen, "das wußte ich nicht"
Man hat schließlich konform der COC Betriebserlaubnis das Kennzeichen montiert. Eine Ordnungswidrigkeit mit 20 € ist immer noch besser, als dann außerorts abgedrängt zu werden.
Über eine Pflichtversicherung auch für Pedelecs mit 25 kmh wurde in der EU Kommission diskutiert. Hier ging es um Schäden von 870 Mio € bei motorisierten PLEVS, also Ped, Scooter wie Wakeboards etc
Grob fahrlässig wäre es, wenn du Kraft deiner überlegenen S-Pedelec Leistung einen Unfall verursachst. Also z.B. rücksichtslos drauf los brettern und dann einen Unfall verursachen würdest.
Wenn du aber mit angepasster Geschwindigkeit einen Unfall verursachst, wird die Sache glimpflich für dich ausgehen.
Auf meinem Arbeitsweg überholt mich auch gelegentlich ein S-Pedelec auf dem Rad-Gehweg, der sich aber vorbildlich verhält und mit angepasster Geschwindigkeit fährt. Der Verkehr dort ist 4-6 spurig und die Hauptzufahrt der Stadt. Höllen gefährlich. als Polizist würde ich im Traum nicht auf die Idee kommen, diesen S-Pedelec Fahrer anzuhalten und zu reglementieren.
das wurde auch im www.pedelec-forum.de diskutiert. Ich fahre außerhalb der geschlossenen Ortschaften auch auf einem neben der Str. liegenden Radweg von Bielefeld nach Verl
Bei der Allee ist 70 kmh erlaubt, die Autos fahren schneller. Man wird angehupt & abgedrängt.
Selbst Polizisten können kaum Auskunft geben, weil < 1% der Pedelecs eben S-Pedelecs sind mit Kleinkraftrad L1eB.
Die Autofahrer sehen nur einen strampelnden Radfahrer, daß das Kleinkraftrad ein Versicherungskennzeichen hat, eine Hupe, Rückspiegel, sieht der Autofahrer nicht.
Manche haben das Kennzeichen im Rucksack, das ist wohl noch so geduldet...
Ich habe das Kennzeichen montiert
Wenn das Pedelec eine spezielles Kennzeichen wie ein Moped benötigt, darfst du nicht auf dem Fahrrad-Weg fahren.
Wenn kein Kennzeichen erforderlich ist, darfst du auf dem Fahrrad-Weg fahren. In diesem Fall würde deine Privathafpflicht bei einem Schaden leisten und da dürfte auch die grobe Fahrlässigkeit mitversichert sein.
Na, wenn du vorsätzlich (wie du hier erklärt hast) auf einem Weg fährst, den dein Fahrzeug aufgrund seines Gefährdungspotentials nicht benutzen darf, dann handelst du wohl grob fahrlässig.
Und die meisten Versicherungen schreiben eben in ihre Policen, dass sie nicht bei Vorfällen einspringen, die aufgrund grober Fahrlässigkeit eingetreten sind.
Und offenbar auch solche, die dann trotzdem einspringen. Sicherlich nicht billig, aber wohl die bessere Alternative, wenn man weiß dass eine realistische Chance besteht, dass ein möglicher Unfall dann mit grober Fahrlässigkeit betitelt wird.