Fahrrad-Unterstellmöglichkeit
Hallo, mein Vermieter verbietet, wie fast jeder, das Abstellen von Fahrrädern im Haus und im Kellerbereich und es befindet sich lediglich ein unüberdachter Fahrradständer im Außenbereich des Hauses. Das heißt also, ich muss auch im WInter und bei Regen, mein Gefährt im Freien stehen lassen, was natürlich sofort zu Schäden führt und zudem Dieben leichtes Spiel macht.
Kann ich von Vermieter eine überdachte bzw. Innenraumalternative einfordern? Ich sehe nicht ein, warum ich mein Fahrrad zwangsweise verfallen bzw. stehlen lassen muss, was in meinem Stadtteil häufig vorkommt.
Für Hilfe bringende Antworten, die rechtlich abgesichert sind, wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße, W. Schmidt.
7 Antworten
Ob Fahrrad, Motorrad, Auto oder Kinderwagen: wenn es keinen Vertrag gibt der das regelt dann gibt es keine Verpflichtung für den Vermieter einen Platz zur Verfügung zu stellen. Allein ob es eine Kellernutzung gibt oder nicht ist schon eine freiwillige Vereinbarung die nicht eingefordert werden kann. Dass Räder am Gang für andere Mieter unzumutbar sind und ein Sicherheitsrisiko darstellen ist auch klar und am Gang ist die Sicherheit vor Diebstahl auch kaum höher. Also entweder findet das Rad Unterschlupf in Deiner Wohnung, bei Freunden oder einem bezahlten Platz oder der Vermieter hat das Recht es zu beanstanden und eventuell den Mietvertrag kündigen. Wegnehmen darf er es aber nicht. Er kann aber auch jederzeit Zusatzkosten für Reinigung, Beschädigung an Wand usw. einfordern. Rein vom Gefühl bin ich aber bei dir und verstehe nicht dass auch bei vorhandenem Platz oft kein guter Wille gezeigt wird dem Mieter zu helfen.
Danke für die Antwort!
Hier gibt es nichts zu fordern, Das Fahrrad gehört in den Mieterkeller, wenn kein anderer Platz zur Verfügung steht. MfG
Sie fragen nicht zum Spass, wollen aber etwas einfordern. Das was Sie machen können wollen Sie nicht hören, was Ihren Kommentaren zu entnehmen ist. Der obere Satz hätte völlig gereicht, Sie müssen aber alles noch fettgedruckt unterstreichen. Auch auf einer Platform wie dieser, sollte man sich zu benehmen wissen. Sie sollten nicht fragen, wenn es Ihnen nciht möglich ist auch einmal Kritik einzustecken. MfG
Was soll denn diese aggressive Chatkultur hier! Mir hat diese Diskussion ja sehr weitergeholfen. Aber ein bisschen mehr Sachlichkeit in der Antwort und Respekt vor dem Fragenden kann man schon erwarten! Wenn man alles wüsste, bräuchte man dieses Forum hier nicht.
Außerdem: Der gesunde Menschenverstand ist nicht immer mit der deutschen Rechtslage konform! Und an all die Antwortenden gerichtet, belegbare Fakten mit Gerichtsurteilen und/oder Paragraphen wäre mit Sicherheit sinnvoller statt Mutmaßungen. Das blieb hier bisher leider aus.
Du kannst dein Fahrrad verkaufen und zu Fuß gehen oder wenn vorhanden die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen. Oder in deinen Keller schaffen - wenn vorhanden. Oder eine Garage in der Nähe anmieten. Ansonsten ist dein Vermieter nicht zur Überdachung einer Fahrradabstellfläche verpflichtet. Wenn dir dein Rad lieb und teuer ist, hättest du es vorher klären und dann eben auf diese Wohnung verzichten müssen.
Auf solche Antworten kann ich verzichten!
Dann stell doch nicht so unüberlegte Fragen, die du dir mit logischem Menschenverstand selber beantworten kannst!
Der Mieter kann keinen bestimmten Abstellplatz beanspruchen. Steht kein Abstellplatz zur Verfügung, muss der Mieter das Fahrrad in seinem Keller oder in der Wohnung abstellen.
Dies ist die Auffassung von Norbert Eisenschmid aus dem Schmidt/Futterer, dem wohl angesehensten Kommentar zum Mietrecht.
Das hättest du bei Abschluss des Mietvertrages regeln müssen, nicht danach.
LG
C.
Ich will doch überhaupt nichts REGELN! Es war einfach nur eine Frage!
Du wolltest es aber ausdrücklich rechtlich abgesichert haben. Und das geht nun mal nur unter Beachtung von verbindlichen Regeln.
Der Futterer rät zur Wohnung? MfG
In meinem Fall ist der Keller zu klein, um ein Fahrrad darin unterzubringen.
Ich frage hier nicht zum Spaß und ohne vorher über Alternativen nachgedacht zu haben!