Gewohnheitsrecht für Parken einer Vespa?
Hallo allerseits, ich wohne seit über 9 Jahren in einem Mehrparteien-Mietshaus. Von Anfang an parke ich meine Vespa vor der Tür. Anfangs auf einem Abstecher vom Gehweg (zur ehemaligen Teppichklopfstange) welcher vor etwa einem Jahr entfernt wurde (kein Mensch klopft mehr Teppiche). Seit dem parke ich an den Fahrradständern vor der Haustür. Meine Nachbarn stört dies nicht; es ist für alle Fahrräder trotzdem genug Platz und im Weg ist sie auch nicht. Nun habe ich aber diese Woche von meinem Vermieter einen Brief bekommen, dass der Motorroller nicht dort stehen dürfte, das sei ausschließlich ein Stellplatz für Fahrräder. Ich frage mich ob es so etwas wie ein Gewohnheitsrecht für das Abstellen von Motorrädern auf Privatgrundstücken gibt und ob dies - dank des zwangsweisen Umstellens von Teppichklopfer zu Fahrradständer nach dieser Zeit schon gelten könnte. Ich möchte die Vespa wirklich nur sehr ungern direkt an der Straße abstellen. Hab einfach Angst, dass sie - mutwillig oder nicht - Schaden nimmt oder gar geklaut wird. Besten Dank für die Hilfe im Vorraus!
4 Antworten
Im Mietrecht gibt es kein Gewohnheitsrecht.
Meine Nachbarn stört dies nicht; es ist für alle Fahrräder trotzdem genug Platz und im Weg ist sie auch nicht. Nun habe ich aber diese Woche von meinem Vermieter einen Brief bekommen, dass der Motorroller nicht dort stehen dürfte, das sei ausschließlich ein Stellplatz für Fahrräder.
Wenn der Vermieter das nicht mehr will, musst Du Dich daran halten.
Biete ihm doch Miete dafür an, dass Du dort parken darfst; sollte man aber schriftlich festhalten.
MfG
Johnny
Ich frage mich ob es so etwas wie ein Gewohnheitsrecht für das Abstellen von Motorrädern auf Privatgrundstücken gibt
Nein
Sagen wir es so... wenn ich mein Auto für 9 Monate heimlich in deiner Garage parke und du es dann bemerkst und mich bittest das Auto dort nicht mehr zu parken und ich daraufhin kommt mit "Hey, warte! Gewohnheitsrecht und so". Wie würdest du in dieser Situation reagieren?
Auch wenn es eine etwas übertriebene Situation ist so spiegelt sie dennoch deine wieder.
Naja, 5 Meter weiter stand sie 8 Jahre und es ist ja nicht so, also würden Hausmeister, Gärtner etc. nicht regelmäßig anwesend sein. Jeder kennt das Fahrzeug und weiß wem es gehört!
ich würde den vermieter fragen wo du parken kanst. oder sogar ein paar € für parkplatz bezahlen.
denn eigentüner des grund und boden hat das verfügungs recht. ob da gewohnheitsrecht enstehen kann gaube ich nicht.