Darf man sein Fahrrad in der Wohnung abstellen?
Ein Kumpel hat gerade Theater mit seinem Vermieter, weil der gesehen hat, dass er sein Fahrrad in der Wohnung abstellen wollte. Der Vermieter sagte, das ginge nicht. Aber in dem Haus wurde schon viel geklaut und mein Kumpel möchte sein Fahrrad nicht im Flur abstellen. Ist es wirklich allgemein verboten, dass man sein Rad in der Wohnung abstellt? Also ich versteh das nicht. Da geht doch nichts kaputt von.
17 Antworten
Selbstverständlich darf man sein Fahrrad in der Wohnung abstellen. Die Wohnung ist eine Mietsache, das Fahrrad gehört zum Hausrat und deshalb auch in die Wohnung. Der Vermieter darf so nicht in die Privatspähre des Mieters eingreifen.
Jeder Standartmietvertrag, den ein Mieter unterschreibt, enthält in der Hausordnung, die Bestandteil des Mietvertrages ist und damit auch für den Mieter verbindlichen Charakter hat, den Hinweis, dass Fahrräder nicht mit in die Wohnung genommen werden dürfen. Ich würde einfach mal meinen Mietvertrag mit Verstand aufmerksam lesen, dann erübrigen sich manche Fragen und fruchtlose Diskussionen.
Selbstverständlich darf das Fahrrad in die Wohnung mitgenommen werden, es gehört schließlich zum Hausrat. Dein Freund muss zwar die Wohnung pfleglich behandeln, aber er kann ja am "Fahrradparkplatz" eine Plastikfolie unterlegen. Ich habe meine Fahrräder auch immer in der Wohnung geparkt (habe eine Hängevorrichtung dafür und habe eine Gummimatte untergelegt). Bei guten/teuren Fahrrädern ist das der einzige Weg, um sie verlässlich vor Diebstahl zu schützen. Und da Fahrräder kein Gefahrengut darstellen und auch nicht bellen oder in die Ecken urinieren, kann der Vermieter nichts dagegen sagen.
Fahrradhaltung in der Wohnung ist im Mietvertrag geregelt, besonders, wenn teilmöbliert vermietet wird. Wer zahlt denn die Schäden und Verschmutzungen im Treppenhaus? Und die abgestossenden Wände und Türen in/an der Wohnung? WER freiwillig? Ein Treppenhaus Streichen lassen kostet einige tausend Euro. (In meinen beiden Objekten 5.000,- und 25.000,-€ inkl. abgestossender Treppengeländer und Türen.) Ich rede nicht von einem Wohnblock oder Hochhaus, um die Dimension mal auf 3 und 5 Geschosse für ein denkmalgeschütztes Gebäude zu begrenzen. Und ein Wohnungsflur gerne mal mit 500-2.500,-€ -- ohne Schmierfink und Baumarktfarbe. Wenn wenigstens das Pflichtbewusstsein und die Vorsicht vorrangig wären, würde ich dem auch ungehindert zustimmen, aber bei solch Rücksichtslosigkeit muss ich Selbstschutz anlegen und leider "Nein" sagen. Gute Schlossanlagen und GSM-Ortung sind heutzutage für ein Fahrrad gut nachrüstbar. Bei Übernahme der Kosten und Zustimmung der Mieter wäre in einem Fahrradkeller, sollte dieser vorhanden sein, die Installation einer aufzeichnenden Videoüberwachung möglich. Aber wie so oft hackt der Widerstand an der BigBrother-Einstellung. Ihr solltet mal beide Standpunkte und Sichtweisen beleuchten, vielleicht wünscht sich JEDER ein friedliches und sicheres Miteinander :)
dann sind Sie aber ein Vermieter, der anderen Art. Weil ich meinen Vermieter erwischt habe, wie er mit einem Nachschlüssel meine Garage betreten hat und er den Angriff als beste Verteitigung sieht, hat er mir gleich kurzerhand die Garage gekündigt. Tja, den Keller beansprucht er für sich, obwohl er weit weg wohnt, bezahlen müssen wir jedoch dafür Versicherung usw. .... Nun muss ich auch die Räder mit in die Wohnung nehmen, etwas anderes bleibt mir nicht übrig.....
Ich habe mein teures Fahrrad seit 8 Jahren in der Wohnung, weil es im Verschlag(Miete pro Monat 5 Euro) in der Tiefgarage von anderen Nutzern mehrfach beschädigt und Teile gestohlen wurden! Jetzt hat mein Vermieter den Hausflur neu streichen lassen und pocht darauf das keine Fahrräder mehr in der Wohnung aufbewahrt werden dürfen.Er verweist auf einmal auf einen Hinweis in der Hausordnung wo dies auch festgehalten ist.Ich habe nie mit meinem Fahrrad, das ich sehr selten benutze die Wände im Hausflur oder Treppenhaus berührt oder beschmutzt.Nur weil irgend ein Idiot nicht aufpasst und gegen die Wand mit seinem Fahrrad kommt ist es auf einmal verboten.