Kann ein Vermieter eine begrenzte Mietdauer im Mietvertrag festlegen?
Ein Vermieter möchte ein Haus vermieten, jedoch nur längstens für z. B. fünf Jahre. Kann er das rechtlich korrekt im Mietvertrag festlegen?
13 Antworten
Kann er wenn er einen von 3 rechtlich zulässigen Gründe für die Befristung im Mietvertrag nennt.
BGB § 575
Zeitmietvertrag
(1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit
1. die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder3. die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will
und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
(2) Der Mieter kann vom Vermieter frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung verlangen, dass dieser ihm binnen eines Monats mitteilt, ob der Befristungsgrund noch besteht. Erfolgt die Mitteilung später, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um den Zeitraum der Verspätung verlangen.
(3) Tritt der Grund der Befristung erst später ein, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen. Entfällt der Grund, so kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen. Die Beweislast für den Eintritt des Befristungsgrundes und die Dauer der Verzögerung trifft den Vermieter.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Aber Vorsicht! Solche Mietverträge können nicht ordentlich (fristgerecht) gekündigt werden. Sprich der Vermieter, wie auch der Mieter, sind u. U. auf Gedei und Verderben 5 Jahre daran gebunden.
Sehr hilfreiche Antwort! Habe leider falsches Smiley angeklickt.
Generell herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit. Es wird ja niemand gezwungen einen solchen Mietvertrag zu unterschreiben.
Befristete Mietverträge sind durchaus nicht unüblich.
Generell herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit. Es wird ja niemand gezwungen einen solchen Mietvertrag zu unterschreiben.
Richtig
Befristete Mietverträge sind durchaus nicht unüblich.
Auch richtig. Allerdings muss die Befristung begründet sein -> § 575 BGB
Unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich.
ja, kann er. Er kann die Mietdauer einschränken. Formulierungen etc. weiss ich jedoch nicht, eventuell findet man was unter Mietrecht/Mieterschutz im Internet.
nicht ohne weiteres ist was ganz anderes als "darf er gar nicht".
Und was willst du damit sagen?
dass man eine Antwort "ja er kann" so stehen lassen kann denn der Vermieter kann.
Geht der Vermieter jetzt schon davon aus, dass nach spätestens 5 Jahren ein Eigenbedarf eintreten wird, muss er das nach neuester Rechtssprechung sogar mitteilen, damit sich Mietinteressenten direkt darauf einstellen können.
Ist ein möglicher Eigenbedarf schon bekannt, wenn neu vermietet wird und teilt man das nicht mit, kann es sein, dass der Mieter Recht bekommt, wenn er gegen die Kündigung klagt.
Die anderen Antworten haben bereits aufgezeigt, wie man das im Mietvertrag vereinbaren kann.
Nein, nicht so ohne weiteres.