Fahrrad ausgeliehen, nun Anzeige?

6 Antworten

Wegnahme und Benutzung eines fremden Fahrrades stehen unter Strafe unabhängig davon, ob das Rad angeschlossen war. Einschlägige Strafnormen in Deutschland sind:

§ 248b Absatz 1,2 StGB – Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs

„Wer … ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. Der Versuch ist strafbar.“

§ 242 StGB – Diebstahl

„Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.“

§ 243 StGB – Besonders schwerer Fall des Diebstahls

„In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter … eine Sache stiehlt, die durch … eine … Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist …“

Quelle

§ 246 StGB – Unterschlagung

„Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. … Der Versuch ist strafbar.“

Quelle

Klar ist das Diebstahl, egal was ihr danach mit dem Rad angestellt habt. Ihr habt es erstmal entwendet, dass allein zählt.

Die Tat ist ja eine Zeit her. Aber erfahrungsgemäß ist es so, wenn du mit dem Eigentümer dir einig bist macht die Polizei eine Anzeige. Egal wie, es gibt Ärger.

Was habt ihr bekommen?

Kannst mir auch privat schreiben.

D

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Larry1030 
Beitragsersteller
 26.11.2019, 00:07

Da ich vom Dorf komme haben wir uns am nächsten Tag persönlich bei der Dame entschuldigt von der wir das Fahrrad mitgenommen haben. Den entstandenen Schaden am Schutzblech haben wir ihr auch bezahlt. Danach meinte sie das wir aufm nächsten Schützenfest einen zusammen trinken ;-)

Wir sind sozusagen mit einem blauen Auge davon gekommen.

....und wenn ja warum?

Wenn ihr das Fahrrad anschließend wieder zurück gebracht hättet und die Angelegenheit sich auf einem Dorf angespielt hätte, hätte ich über so eine freche und dumme Frage hinweg gesehen. So hoffe ich nur, dass ihr doch noch eine Anzeige bekommt.

Warum setzt du das ausgeliehen in Anführungszeichen? Sicher ist das Diebstahl. Das Problem ist, wie soll man es von einem Diebstahl unterscheiden? Du kannst ja nicht beweisen, dass du es zurückgeben wolltest (Sofern du das überhaupt vorhattest).

Larry1030 
Beitragsersteller
 17.02.2019, 19:36

Weil wir es meiner Meinung nach ausgeliehen haben, was ja laut Gesetz nicht der Fall ist

Simon3038  17.02.2019, 19:38
@Larry1030

Das kannst du wohl kaum beweisen. Abgesehen davon. Was verstehst du dann unter Diebstahl? Du hast es jemanden weggenommen.

Larry1030 
Beitragsersteller
 17.02.2019, 19:40
@Simon3038

Diebstahl ist für mich wenn mein Fahrrad aus von einem Grundstück oder aus einem Schuppen abgeschlossen mitgenommen wird

Simon3038  17.02.2019, 19:41
@Larry1030

Ah und wenn du es auf die Straße stellst, dann ist es Eigentum der Allgemeinheit :D?

Larry1030 
Beitragsersteller
 17.02.2019, 19:50
@Simon3038

Joar 😅