Fahrrad ausgeliehen, nun Anzeige?
Hallo,
Undzwar wollte ich fragen ob ihr mir weiterhelfen könnt.
Wir haben letzte Nacht ein nicht abgeschlossenes Fahrrad was an der Straße stand ausgeliehen und haben es nach 3km an der Straße stehen gelassen. Nun ist rausgekommen das wir das Fahrrad geklaut haben.
Meine Frage ist nun ob das als Diebstahl zählt.
Mit dem Besitzer wurde ausgehandelt das wir uns bei ihm entschuldigen und den Schaden am Schutzblech begleichen.
LG
6 Antworten
Wegnahme und Benutzung eines fremden Fahrrades stehen unter Strafe unabhängig davon, ob das Rad angeschlossen war. Einschlägige Strafnormen in Deutschland sind:
§ 248b Absatz 1,2 StGB – Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs
„Wer … ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. Der Versuch ist strafbar.“
§ 242 StGB – Diebstahl
„Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.“
§ 243 StGB – Besonders schwerer Fall des Diebstahls
„In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter … eine Sache stiehlt, die durch … eine … Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist …“
§ 246 StGB – Unterschlagung
„Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. … Der Versuch ist strafbar.“
Klar ist das Diebstahl, egal was ihr danach mit dem Rad angestellt habt. Ihr habt es erstmal entwendet, dass allein zählt.
Die Tat ist ja eine Zeit her. Aber erfahrungsgemäß ist es so, wenn du mit dem Eigentümer dir einig bist macht die Polizei eine Anzeige. Egal wie, es gibt Ärger.
Was habt ihr bekommen?
Kannst mir auch privat schreiben.
D
Da ich vom Dorf komme haben wir uns am nächsten Tag persönlich bei der Dame entschuldigt von der wir das Fahrrad mitgenommen haben. Den entstandenen Schaden am Schutzblech haben wir ihr auch bezahlt. Danach meinte sie das wir aufm nächsten Schützenfest einen zusammen trinken ;-)
Wir sind sozusagen mit einem blauen Auge davon gekommen.
....und wenn ja warum?
Wenn ihr das Fahrrad anschließend wieder zurück gebracht hättet und die Angelegenheit sich auf einem Dorf angespielt hätte, hätte ich über so eine freche und dumme Frage hinweg gesehen. So hoffe ich nur, dass ihr doch noch eine Anzeige bekommt.
Warum setzt du das ausgeliehen in Anführungszeichen? Sicher ist das Diebstahl. Das Problem ist, wie soll man es von einem Diebstahl unterscheiden? Du kannst ja nicht beweisen, dass du es zurückgeben wolltest (Sofern du das überhaupt vorhattest).
Das kannst du wohl kaum beweisen. Abgesehen davon. Was verstehst du dann unter Diebstahl? Du hast es jemanden weggenommen.
Diebstahl ist für mich wenn mein Fahrrad aus von einem Grundstück oder aus einem Schuppen abgeschlossen mitgenommen wird
Ah und wenn du es auf die Straße stellst, dann ist es Eigentum der Allgemeinheit :D?
Joar 😅
Weil wir es meiner Meinung nach ausgeliehen haben, was ja laut Gesetz nicht der Fall ist