Luxusuhr beschäftigt durch Fremde oder Diebstahl?
Guten Morgen zusammen,
meine heutige Frage lautet. Was passiert wenn ich beispielsweise in einer Bar bin und mich einer anrempelt, seine Flasche auf meine Uhr kommt oder etwas andere der Art passiert und sie dadurch beschädigt wird. Kann ich ihm sagen seine Privathaftpflicht soll dafür aufkommen?
Die zweite Frage lautet, was passiert wenn sie mit auf der Straße geklaut wird. Kann ich auch bei meiner normalen Haftpflichtversicherung sagen sie wurde geklaut?
Mir ist keins von beiden passiert. Lediglich habe ich Interesse. Vielen Dank!
8 Antworten
Eine Hausratversicherung leistet bei EINBRUCH-diebstahl und Beraubung. Wird dir die Uhr unter Androhung von Gewalt abgenommen ist das durch die Hausratversicherung gedeckt.
Wird die Uhr durch einen Dritten beschädigt, hast du Anspruch auf Schadensersatz. Bei einer hochwertigen Uhr dürften das die Reparaturkosten sein. Da ist ein Totalschaden eher unwahrscheinlich
Deine eigene Haftpflicht hat damit nur zu tun, wenn du mit deiner Uhr einem anderen die Kleidung kaputt machst, z.B.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
- Wenn Dir jemand ein Teil, hier z.B. eine Uhr, beschädigt, dann muß der Verursache die Reparatur etc. bezahlen. Zeugen dabei haben ist wichtig.
2. In diesem Falle nein. Es sei denn, Du hast eine spezielle Versicherung für so einen Fall. Bin mir auch nicht sicher, ob es das gibt.
Dankeschön!
Haftpflichtversicherungen zahlen nicht bei Diebstahl.
Wird deine "Luxusuhren" von einem Fremden beschädigt, ist dieser schadenersatzpflichtig. Schwierig wird es nur, das auch durchzusetzen. Wie willst du das denn machen? Denjenigen festhalten, bis er seine Adresse herausrückt? Was, wenn derjenige nicht will?
Meine Einschätzung ist die, dass du selbst schuld bist, deine "Luxusuhr" in eine Bar mitzunehmen.
Dankeschön!
Bei Diebstahl zahlt die die HRV jedoch nur den Einstandspreis, nicht, was die Uhr jetzt wert ist.
Dafür gibt es nochmal separate Versichungen, die den aktuellen Wert von Luxusgütern (Uhren, Kunst, Oldtimern, etc.) bei Diebstahl oder Beschädigung bezahlen - oft jedoch erst ab einem sechsstelligen Wert machbar.
Fall 1: Ja. Du kannst die Person darauf hinweisen, dass eine Sachbeschädigung begangen wurde. Die Haftpflichtversicherung der Person, falls die Person eine hat, würde die Kosten übernehmen.
Fall 2: Nein. Du bekommst definitiv keine Entschädigung. Die Haftpflichtversicherung ist ja keine Diebstahlversicherung.