Fahrrad wurde geklaut während eine „freundin“ es hatte. Was tun?
Habe mein fahrrad einer „freundin“ ausgeliehen. Ein relativ gutes fahrrad von canondale so ca. 1500€. Sie hat es unversntwortlich undabgesperrt am bahnhof stehen lassen. Jetzt ist es weg. Sie hat sehr warscheinlich keine versicherung weil beide eltern die fliege gemacht haben. Hab ich irgendwie ne chance was vom geld zurück zu bekommen oder ein ersatz? Sie ist bereits 18 und arbeitet bzw. sie ist in einer lehre aber verdient ihr eigenes geld.
12 Antworten
Aus der Form der Fragestellung wird leider nicht deutlich, ob das Fahrrad tatsächlich abgeschlossen war. Ich gehe mal davon aus, dass das nicht der Fall war. Deine Hausratversicherung - sofern vorhanden - würde allein schon aus diesem Grunde nicht leisten.
Ob Deine Freundin eine Versicherung hat - hier wäre die Privathaftpflicht relevant - spielt für die Haftung selber keine Rolle. Sie ist Dir moralisch zu Schadensersatz verpflichtet und zwar mit dem Zeitwert des Fahrrades. Ob der Schadensersatz rechtlich durchsetzbar ist, steht auf einem anderen Papier.
Eine Privathaftpflicht würde auch nur dann leisten, wenn der Passus "geliehene Gegenstände" mit eingeschlossen ist.
Auf das unabgesperrr kommt es hier tatsächlich an. Hätte sie es abgesperrt, wäre es dein Problem, so hat sie fahrlässig gehandelt und muss den Zeitwert ersetzen.
Und hast du eine Fahrradversicherung?
Wenn ja, besteht ja ein Versicherungsschutz!
Hast du vertraglich etwas mit deiner Freundin festgelegt, wer für das abhandenkommen des Fahrrads haftet?
Wenn nein, hast du Pech.
Dann schau mal im BGB nach, wie es sich verhält, wenn man ein Fahrrad verleiht.
Da wirst du eines besseren belehrt.
Ein Tipp für die Zukunft, Gesetzestexte lesen - bildet.
In Anbetracht eines so teueren Fahrrads kann man einen konkludent geschlossenen Leihvertrag bejahen. Aus diesem geht ein Schuldverhältnis hervor, dass deine Freundin durch Fahrlässigkeit verletzt hat.
Demnach steht dir deswegen der Ersatz des durch die Pflichtverletzung entstandenen Schadens nach § 280 BGB zu. (Die Grundlage ist vermutlich uninteressant, aber der Anspruch existiert wahrscheinlich jedenfalls.)
Aufgrund der Fahrlässigkeit könnte es sein, dass ihre Haftpflicht, sofern existent, nicht haftet.
Die Lösung von berlina76 ist hier daher wohl die Beste.
Fahrlässigkeit ist eine der Grundvoraussetzungen für eine deliktische Haftung und somit in jeder Haftpflichtversicherung mitversichert. Das Problem bei einer PHV ist eher, dass hier oft geliehene bewegliche Gegenstände generell nicht mitversichert sind und gegen Abhandenkommen schon gar nicht. Wobei in einem guten Tarif auch das mitversichert sein kann, zumindest bis zu einer gewissen Schadenhöhe.
Sie muß es dir ersetzen, allerdings nicht den neuwert, sondern den Zeitwert des Fahrrades.
Hier würde nicht mal eine Versicherung zahlen, da das Rad nicht angeschlossen war.
Also setzt euch zusammen klärt das, erkundige dich, was das Rad gebraucht wert ist und macht eine niedrige Ratenzahlung aus(50 €/Monat).
Haltet alles schriftlich fest. Wichtig für dich ist dabei der Satz, "sollte die Schuldnerin mit einer Rate im Rückstand sein, so ist der Restbetrag in einer Summe fällig.
Sollte sie nämlich nicht bezahlen, kannst du mit diesem Schein, beim Gericht ein Gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
Gute Antwort, der ich mich anschließe.
das ist vollkommen falsch
weil wenn du nichts vereinbarst. zählt die gesetzlicher Regelung und nach der haftest du
du müsstest genau das gegenteil tun
die Haftung vertraglich AUSschließen