Unangeschlossenes Fahrrad geklaut!
Hallo, mir wurde mein Fahrrad gestohlen, welches allerdings unangeschlossen in der Stadt abgestellt war... Gilt der "Diebstahl" eines Fahrrads, welches einfach so, ohne angeschlossen zu sein, in der Stadt rumsteht, eigentlich als Straftat?
17 Antworten
Es ist Diebstahl und damit eine Straftat, wenn der Besitzer Anzeige stellt.
Es ist immer eine Straftat, auch wenn der Eigentümer keine Strafanzeige erstattet. Und merke: Eine Strafanzeige wird erstattet, ein Strafantrag gestellt, nur mal so als kleine Anmerkung.
Es handelt sich dabei einwandfrei um einen Diebstahl gemäß § 242 StGB.
§ 242 StGB - Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Bei einem abgeschlossenem Fahrrad ist an § 243 I Nr. 2 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls zu denken. Das ist hier aber nicht der Fall. Will der Wegnehmende das Fahrrad aber garnicht klauen, sondern lediglich für den Heimweg nutzen, dann kommt § 248b StGB Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs in Betracht. Dieser sagt:
(1) Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
(4) Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift sind die Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, Landkraftfahrzeuge nur insoweit, als sie nicht an Bahngleise gebunden sind.
ja,
aber versicherungstechnisch ist das ein anderes problem
Natürlich. Der Dieb kommt in den Knast. Du bekommst aber dennoch kein Geld von deiner Versicherung, weil du grob fahrradlässig gehandelt hast.
Der Dieb kommt in den Knast.
Wegen eines Fahrraddiebstahls? Wohl nur in Ausnahmefällen.
wenn man ihn kriegt!
glaub schon als straftat, aber nicht als diebstahl.
@elgrecovero: ok, kann sein, kenn mich in der hinsicht nicht besonders aus
serienwiki: äähmm.. lies es nochmal durch und überleg nochmal gaaanz gut. ich sage NIRGENS, dass Diebstahl keine straftat ist.... lediglich, dass diese vorgangsweise nicht als diebstahl gilt, sonder irgendwas andres, was weiß ich... achja, ich leb in österreich, schönes land muss ich sagen
Er hat tatsächlich nicht gesagt, dass Diebstahl keine Straftat ist. Nicht das lässt sich aus seiner Aussage ableiten, sondern dass nicht jede Straftat zugleich ein Diebstahl ist.
Ich meinte "@ Serienwiki".
danke, das meinte ich ^^
Doch doch, natürlich Diebstahl. Was denn sonst? "Wegbewegung einer fremden Sache"?
Nach deiner Aussage ist Diebstahl also keine Straftat? in welchem Land lebst du?