Welche Versicherung im Falle eines Fahrraddiebstahls von umzäunten Betriebsgelände?
Hallo zusammen. :-)
Mir ist heute mein teures Mountainbike (Wert ca. 1000 Euro) vom eingezäunten Einrichtungsgelände meines Betriebes geklaut worden. Ich muss vielleicht dazu sagen, dass ich in einer Einrichtung arbeite, in der an Schwerstdemenz erkrankte Menschen in einem beschützten Bereich leben. Sprich: Mauern und Zäune umgeben das gesamte Gelände, sodass ein Umherirren von Bewohnern ausserhalb dieser Mauern nicht möglich ist.
Auf dieses Gelände ist heute ein südländisch aussehender Typ über den Zaun geklettert ( hellichter Tag, kurz vor 11 Uhr) und hat sich dort mein Fahrrad geklaut. Wir stellen unsere Räder immer im Garten des Hauses ab. Natürlich ist der mit umschlossen von Mauern und Zäunen.
Meine Versicherung bietet über die Hausrat nur den Schutz von Diebstahl zu hause und von öffentlichen Plätzen.
Mein Betrieb ist ja kein öffenlticher Platz, im Gegenteil. Welche Versicherung meines Arbeitgebers sollte ich anschreiben, um Schadensersatz zu erlangen. Ist dies überhaupt möglich?
Über Antworten würde ich mich echt freuen.
Der Diebstahl ist direkt zur Anzeige gebracht worden, wir haben noch die Beine von dem Typ fliegen sehen, wie er über den Zaun ist. Dann war er weg. Die Fahndung der Polizei blieb bislang erfolglos.
3 Antworten
Nur wenn das Fahrrad eine eigene Versicherung, bzw. wenn in Deiner Hausratversicherung der Baustein Fahrraddiebstahl eingeschlossen ist, besteht Anspruch auf Versicherungsleistung.
Der Betrieb ist nicht haftbar.
Eine normale Hausratversicherung ohne Zusatz Einschluss Fahrraddiebstahl leistet auch nicht.
In der Hausratversicherung besteht Versicherungsschutz für das Fahrrad, aber nur am Versicherungsort und nur wenn das Fahrrad am Versicherungsort auch angeschlossen war oder im Gebäude war für das die Hausratversicherung besteht.
Die Außenversicherung einer Hausratversicherung greift nur, wenn das Fahrrad aus einem verschlossenen Behältnis in einem Gebäude gestohlen wurde.
Deine Hausratversicherung zahlt zum Neuwert! Du hast nur leider die Bedingungen nicht verstanden.
Versicherungen des Arbeitgebers greifen überhaupt nicht.
... eine Fahrradversicherung bzw. der Baustein in der HR ordnet solche Schäden, alles eigentlich ganz einfach. Viel Glück.
.... und mit Anzeige von der Polizei und dem Fahrradpaß zur Versicherung.