Erbengemeinschaft.Mehrfamilienhaus
Hallo, folgendes Szenario: Eine Immobilie mit vier Wohnungen ist eine Erbengemeinschaft. Es gibt zwei Miterben. Miterbe A und Miterbe B. Die Mieteinnahmen fließen auf ein Erbengemeinschaftskonto.
Miterbe A schickt den Mietern im Erdgeschoss einen Brief, in welchem eine Mieterhöhung von 50 Euro angekündigt wird. Die Miete von insgesamt dann 650 Euro soll nicht mehr auf das Erbengemeinschaftskonto überwiesen werden mit der Begründung ,die Wohnung im Erdgeschoss gehöre alleine Miterbe A.
Ist das alles rechtens?
Danke im Vorraus
Mit freundlichen Grüßen
3 Antworten
Ist das alles rechtens?
Nein. Ein ein Erbe kann nicht über Einzelgegenstände verfügen. Alle Wohnungen gehören daher bis zur Teilung den Erben gemeinschaftlich. Bei 4 Wohnungen ist es aber sehr sinnvolls, das die Erben die Wohungen derart auseinadersetzen, das einzelne Wohnungen den einzelnen Erben jeweils komplett zufallen.
So wie es hier geschildert ist gehört das komplette Haus der Eebengemeinschaft. Also wenn keine einigung über die Wohnungen zwischen den Erben besteht werden die Einnahmen durch das Objekt geteilt. Wenn Streitigkeiten auftreten ist das Beste sofort die Imobilie zu verkaufen oder die Wohnungen aufzuteilen ( jeder 2)
Sicher nicht, Alleingänge sind nie erlaubt in einer Erbgemeinschaft