Habe ich ein Anspruch auf Aufstiegs-bafög?

2 Antworten

Hallo,

ob du generell Voraussetzungen hast, kann man dir ohne infos nicht sagen.

Zu Vermögen:

Vermögen wird erst ab einem Betrag von 45.000 Euro angerechnet. Dieser Freibetrag erhöht sich bei Verheirateten und Verpartnerten, die nicht dauerhaft getrennt leben, um 2.300 Euro. Für jedes Kind erhöht er sich ebenfalls um 2.300 Euro. Das  Vermögen eines Ehe-/Lebenspartners ist anrechnungsfrei.

https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/das-gesetz/fragen-und-antworten/fragen-und-antworten.html#:~:text=Verm%C3%B6gen%20wird%20erst%20ab%20einem,Ehe%2D%2FLebenspartners%20ist%20anrechnungsfrei.

Kommt also drauf an, wie viel deine 3 Wohnungen noch wert sind und ob Vermögen und Schulden gegengerechnet mehr als 45.000€ sind.

Bei 545.000 Vermögen (3 Wohnungen geschätzt mal 500.000€ + Erspartes 30.000€ + Auto) und nur 300.000€ Schulden hast du noch immer ein Vermögen von 245.000€ bzw. 445.000€ (wenn mal die 700.000€ ansetzt). Das übersteigt die 45.000€ natürlich extrem.

Mit den Infos: Nein, du hast keinen Anspruch.

Chemie789 
Beitragsersteller
 21.09.2021, 14:40

Ja aber der Wert der Immobilien ist ja nur theoretisch.

Fortuna1234  21.09.2021, 14:42
@Chemie789

Nee, der ist sehr praktisch. Du kannst sie ja verkaufen für 500.000-700.000€ und hast dann eben die 500.000-700.000€ als Geld, was du ausgeben kannst.

Chemie789 
Beitragsersteller
 24.09.2021, 02:37
@Fortuna1234

Ja aber die können ja nicht sagen, dass ich soviel für meine Wohnungen bekommen werde... vllt bekomm ich ja weniger als die 300k und mache sogar Verlust

Fortuna1234  24.09.2021, 17:05
@Chemie789

Deswegen muss man den Wert ja schätzen lassen. Und ich bin davon ausgegangen, dass du das schon gemacht hast.

Chemie789 
Beitragsersteller
 24.09.2021, 17:17
@Fortuna1234

Laut dem Makler und der Bank sind die Wohnungen mindestens 550.000€ Wert. Aber bis 700.000€ würd ich die Wohnungen auch sicherlich schnell wegbekommen

Fortuna1234  24.09.2021, 17:24
@Chemie789

Laut dem Makler und der Bank sind die Wohnungen mindestens 550.000€ Wert.

=> Ja, also. Das sind zwei offizielle, unabhängige Einschätzungen. Und vermutlich wirst du ca. 550.000€ bekommen dafür.

Ob du jetzt aber 400.000 oder 800.000 oder "nur" 200.000 bekommen würdest - bedürftig bist du mit dem nicht und somit gibt es auch kein Bafög.

Hier ist ein Förderrechner und die Nummer der Auskunftshotline. Dort sollte man Dir alle Fragen beantworten können. Es muss ja auch erstmal geklärt werden, ob überhaupt ein Anspruch besteht. Was wiederrum von deiner Vorquali und der entsprechenden PO abhängig ist.