Fachhochschulreife.....Bafög...BAB..?

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Das gilt nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung als 2. Bildungsweg. Jedenfalls auf einer Berufsoberschule oder einer FOS12b in NRW bekommst Du dann auf Antrag BaFöG, und zwar sogar elternunabhängig.

Ob das heutzutage noch für eine Wohnung reicht ist eine andere Frage. Jedenfalls darfst Du dann auch nichts offiziell hinzuverdienen, denn das würde vom BaFöG dann wieder abgezogen, ebenso wie ein Geldvermögen über einer bestimmten Freigrenze. Achtung: die Ämter bekommen vom Finanzamt Meldung über Zinseinkünfte und können so leicht Rückschlüsse ziehen!

BAB wäre schon deshalb nicht möglich, weil du eine schulische Ausbildung machst.

Du kannst Schüler-BAföG beantragen. Ob du etwas bekommst, hängt von deinen persönlichen Voraussetzungen und der Förderfähigkeit der Bildungsstätte ab.

Hier kannst Du eine kurze Anfrage stellen :

https://www.bafög.de/kontakt-523.php

KommissarEnte 
Beitragsersteller
 22.04.2018, 13:02

Dankeschön