Auszubildende schwänzt Berufschule

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Es ist schon richtig, dass nach Ablauf der Probezeit eine Kündigung nur dann möglich ist, wenn Gründe für eine fristlose außerordentliche Kündigung vorliegen. Dazu müsste schon etwas sehr gravierendes vorfallen (Diebstahl, Gewalt am Arbeitsplatz usw.)

Auf ein Schwänzen der Berufsschule könnte man auch mit einer Abmahnung reagieren.

Als Ausbilderin mit pädagogischen Kenntnissen weißt du, dass Auszubildende nicht nur fachlich lernen sondern auch mit den Regeln des Arbeitslebens bekannt gemacht werden sollen. Dazu gehören auch Sekundärtugenden wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit usw. Ein Lehrling ist erstmal ahnungslos und muss erstmal begreifen, dass es am Arbeitsplatz um etwas anderes geht als in der (allgemeinbildenden) Schule.

Ich würde raten die Auszubildende nicht zu kündigen sondern intensiver zu betreuen. Nach den Berufsschultagen sollte man als Ausbilder immer kurze Gespräche einplanen, in denen der Azubi vom aktuellen Stoff in der Berufsschule berichtet. In diesem Gespräch kann man als Ausbilder auch erkennen wo der Azubi Unterstützung braucht.

Neben dieser Hilfe sollte es aber auch eine Möglichkeit zur Rückmeldung der Fehlzeiten ind er Berufsschule geben. Eigentlich sollte die Auszubildenden ja in der Berufsschule schriftliche Entschuldigungen, die von der Ausbilderin abgestempelt und unterschrieben wurden zu ihren Fehlzeiten vorlegen. Sowohl Berufsschule als auch Ausbildungsbetrieb sollten an einem "heißen Draht" zwischen diesen beiden Instanzen interessiert sein. Läuft ein Azubi aus dem Ruder, sollte sofort mit ihm/ihr gesprochen werden.

Berufsbildungsgesetz

§ 22 Kündigung

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, 2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.

Hallo dieKathrin,

noch könnt ihr eure Azubine ohne Angaben von Gründen kündigen. (innerhalb der Probezeit). Danach gehts nur noch über Abmahnung und Kündigungsfrist. Schwänzen der Berufsschule ist immer kündbar. Also macht es jetzt. Es bringt nichts, wenn sie nicht mal die Schule besucht.

Wie will sie je ne Prüfung bestehen ohne theoretische Kenntnisse?

Liebe Grüsse

Nach der Probezeit kann man dennoch kündigen, wenn der Auszubildende unentschuldigt fehlt. (Abmahnungen und dann Kündigung - also langwierig)

Aber ganz ehrlich - was wollt ihr mit einer Auszubildenden, die noch in der Probezeit nicht zur Berufsschule geht? Gebt dann lieber jemandem die Chance, der wirklich an der Ausbildung Interesse hat.

SgtMiller  16.11.2011, 22:53

Aber ganz ehrlich - was wollt ihr mit einer Auszubildenden, die noch in der Probezeit nicht zur Berufsschule geht? Gebt dann lieber jemandem die Chance, der wirklich an der Ausbildung Interesse hat.

So sehe ich das auch, es gibt noch junge Menschen die so eine Chance gerne nutzen würden, aber von solchen Faulenzern werden die Stellen blockiert.

Und sorry aber die Ausbilder haben oft eine zu soziale Ader und fördern die Falschen.

dieKathrin1986 
Beitragsersteller
 16.11.2011, 18:18

Ja, das stimmt auch wieder...

Bei der Arbeit ist sie super.. Naja, schade. Besser jetzt als nie..

hanco  16.11.2011, 18:20
@dieKathrin1986

Das Problem: Die Berufsschule gehört für Auszubildende zur Arbeit.

Wie soll sie denn die Prüfungen bestehen, wenn sie nicht regelmäßig zur Berufsschule geht? Völlig unmöglich. Somit habt ihr dann das Geld zum Fenster rausgeworfen.

So leid es mir um jeden tut, der seine Arbeit oder seine Ausbildung verliert - aber unentschuldigtes Fehlen ist und bleibt ein absolutes No-Go.

dieKathrin1986 
Beitragsersteller
 16.11.2011, 18:52
@hanco

Ich bin aber in einem absoluten Zwiespalt.

Einerseits bin ich total sauer und enttäuscht und würde sie am liebsten heute noch rauswerfen, andererseits denke ich pädagogisch und möchte ihr eine Chance geben ihr Verhalten zu ändern. Ihr Vater sitzt im Knast und ihre Mutter hat auch keine Ausbildung und ist "nur" Taxifahrerin... Ob ich mir den Ärger antue weiß ich noch nicht...

Auszubildende haben einen ziemlich hohen Kündigungsschutz. Nach der Probezeit ist es echt schwer, einen Azubi kündigen zu können. Es stimmt also, dass man ihr besser jetzt als später kündigt, wenn sie so unzuverlässig ist.

Was mich wundert: Unsere Berufsschule hat nur Fehlzeiten akzeptiert, bei denen eine AU oder aber eine Bescheinigung vom Ausbildungsbetrieb vorgelegt wurde. Ansonsten wurde der Betrieb über die Fehlzeiten informiert. Aber das macht wahrscheinlich jede Berufsschule anders.

dieKathrin1986 
Beitragsersteller
 16.11.2011, 18:16

Dann hatte meine Chefin doch recht. Ich habe das in der Ausbildereignungsprüfung allerdings anders gelernt :/ Was ist mit der Berufsschulpflicht?

Die Berufsschule hätte sich längst melden müssen, aber die haben gedacht, dass sie ihre Ausbildung abgebrochen hat..

hanco  16.11.2011, 18:37
@dieKathrin1986

Das ist dann wohl ein Kommunikationsfehler zwischen Euch und der Berufsschule. Sowas ist menschlich und kann vorkommen. Sicherlich hätte die Schule Euch darauf ansprechen müssen. Keine Ahnung, warum das passiert ist.