Ausbilder und Azubi sind Nachbar darf der Ausbilder ihn im privaten PKW mitnehmen ?
Oder muss der Azubi doch die öffentliche Verkehrsmittel nehen
Und was sagt die Versicherung dazu
11 Antworten
Der Arbeitsweg beginnt und endet an der Haustür des Arbeitnehmers. Welches Verkehrsmittel er benutzt ist allein seine Sache. Nur Umwege müssen nachvollziehbar begründet werden.
Und was sagt die Versicherung dazu
Welche? Die berufsgenossenschaftliche Versicherung des Auszubildenden? Oder die KFZ-Haftpflichtversicherung des Ausbilders? Unter uns: Das ist beiden Versicherungen vollkommen egal. Solange der Auszubildende sich auf dem direkten Weg zur Arbeit oder zurück nach Hause befindet, greift sein Versicherungsschutz. Egal ob er Mitglied einer Fahrgemeinschaft ist, zu Fuß geht oder den Bus nimmt. Und die KFZ-Haftpflichtversicherung tritt für jeden Beifahrer ein, wenn der PKW-Fahrer einen Schaden verursacht - unabhängig davon, ob der Beifahrer Auszubildender im Fleischerhandwerk oder freischaffender Tageslichtnaturfotograf ist.
Die Versicherung sagt auf direktem weg von und zur Arbeit. Eine Fahrgemeinschaft mit Kollegen oder wie in deinem Fall dem Ausbilder ist da mit inbegriffen.
Klar wieso nicht? Netter Ausbilder.
Das hat nichts mit Versicherungen zu tun, da Anfahrt, bzw. bloss den üblichen zwischen zwei Menschen.
Es gibt keinen Grund der dagegen spricht wenn sich der Ausbilder zu der Gefälligkeit anbietet.