Existenzgründungszuschuss trotz eigenständiger Kündigung?

5 Antworten

Hallo Marek,

das wichtigste beim Schritt in die Selbstständigkeit, ist eine gute Planung. Den Gründungszuschuss erhält man in der Regel dann, wenn man "taktisch" klug vorgeht.

Auch wenn Du selber gekündigt hast besteht die Möglichkeit den Gründungszuschuss zu erhalten. Bevor Du jedoch in die Arbeitslosigkeit gehst, sollte dein Fahrplan zur Existenzgründung schon stehen. Daherrate ich Dir, dich vorab mit einem Gründungsexperten zu unterhalten.

Undwarum solltest Du überhaupt eine Sperre bekommen? Es gibt immer Möglichkeiten diese zu umgehen;)

Marek84 
Beitragsersteller
 27.12.2016, 19:02

Ich bin in bereits ziemlich weit in der Gründungsphase. Ein Businessplan steht, den ich gemeinsam mit einem Steuerberater erstellt habe, Gespräche mit der Bank bzgl. KfW Kredit wurden ebenfalls geführt und andere Voraussetzungen sind bei mir gegeben, da ich die letzten Jahre als Vertriebs- und Projektleiter angestellt war und daher genug Erfahrung besitze. Welche Möglichkeiten bestehen denn um die Sperre zu umgehen?

Die Sperrzeit kannst du nicht umgehen. Das geht nur wenn du für die Kündigung einen wichtigen Grund hast- dazu zählt der Einstieg in die Selbstständigkeit auf eigenen Wunsch natürlich nicht.

Warum sollte der Steuerzahler jemandem, der willent- und wissentlich seine Arbeitslosigkeit selbst herbeiführt, einen Existenzgründerzuschuß bezahlen?

Und i.d.R. erhältst Du eine Sperre, wenn Du ohne wichtigen, nachweisbaren Grund selbst kündigst.

http://www.finanztip.de/sperrzeit-arbeitslosengeld/

Wenn du wegen dem Beginn deiner Selbstständigkeit gekündigt hast, bekommst du als Existenzgründer auf jeden Fall den Existenzgründerzuschuß. Denn der hat mit einer Kündigung erstmal nichts nichts zu tun.

Du bekommst zwar eine ALG Spere.

Das sind aber 2 verschiedene Dinge.

Um diesen Existenzgründungszuschuß zu erhalten, musst du jedochmind. ein Monat arbeitslos gewesen sein.1 Dann benötigst du eine ausgezeichnete Konzeption und ein ebensolches Marketing. Welche du der Arge vorlegen musst.

Bespreche das mit dem zuständigen Sachbearbeiter.

Jetzt kommt das Große ABER:

das wird nicht dein einziges Problem sein.

Denn du musst dein Krankenkasse, Pflegekasse und deine Rentenbeiträge kompl. selbst bezahlen. Du benötigst als selbstständiger zusätzlich zu deiner KV eine Krankenhaustagegeld und eine Krankengeldversicherung.

Anraten würde ich eine freiwillige Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse.

Dort kannst du auch als Existenzgründer beitragermäßigung beantragen.

Bedenke auch, dass du für deinen Betrieb Haftpflicht - Rechtschutzversicherungen benötigst.

Und du kennst dich in Buchführung, Verlust-Gewinnrechnung, dem Steuerwesen, den Betriebsformen aus?

Auf jedenfall, bevor du dich ins Unglück stürzt, besuche einen Kurs für Existenzgründer. Denn dort erfährst du alles was du als Selbstständiger an minimum wissen solltest.

Auch ein Steuerberater ist angeraten.

Und nicht vergessen dein Gewerbe auch anzumelden.

Der Existenzgründungszuschuss vom Arbeitsamt ist ja nicht dazu gedacht um die Selbstständigkeit von Leuten zu fördern die eine Arbeit haben.

Diese Option wird für Dich ausfallen.

Du könntest mit einem entsprechenden Konzept (Businessplan ect...) Startgeld der KfW beantragen. Oder "Bürgschaft ohne Bank" der Bürgschaftsbank beantragen