Laufzettel nach Kündigung

5 Antworten

Hallo Steinchen78,

wenn ich dein Chef wäre, würde ich dir freundlich sagen: "Wir müssen Ihren Ausstieg ganz korrekt abwickeln - und danach bekommen Sie auch Ihr Zeugnis."

Unter Umständen wirst du:

  • warten müssen,

  • etwas Unangenehmes in der Formulierung finden.

steinchen78 
Beitragsersteller
 15.08.2014, 18:39

Danke für die Antwort. ein zeignis habe ich schon bekommen kurz bevor ich in den urlaub bin. ein neues würde ja auch keinen Sinn machen , da ich schon fast seit 2 Jahren im beurlaubt bin und dann direkt die Kündigung wirksam wird.

Von so einem Laufzettel habe ich noch nie etwas gehört. Musst du noch für das Unternehmen überhaupt arbeiten oder ist die Kündigung bereits wirksam? Was hat der Laufzettel mit deiner Kündigung zu tun?

steinchen78 
Beitragsersteller
 15.08.2014, 22:19

Ab dem 1. oktober werde ich dort nciht mehr arbeiten. Bei dem laufzettel bekomme ich z.B. eine unterschrift wenn ich die kleidung abgegeben habe. Das verstehe ich ja noch, aber ich muss in alle Möglichen abteilung.

Diese Abarbeitung des Laufzettels gehört jetzt zu deiner normalen Arbeitszeit, wenn du dieser Aufforderung nicht nachkommst, ist das Arbeitsverweigerung. Das würde dann eine sofortige Kündigung bedeuten.

Wenn du die überlassene Arbeitskleidung nicht zurück gibst, wird sie dir zum Zeitwert berechnet. (also von deinem Restlohn einbehalten)

steinchen78 
Beitragsersteller
 17.08.2014, 13:59

ich bin doch eh schon seit knapp seit zwei jahren beurlaubt und der Urlaub geht nahtlos in die Kündigung über.

Sowas kenne ich nur von der Bundeswehr. Kann es sein, dass du dort tätig bist?

Dann musst du diesen Laufzettel abarbeiten. Nur so ist gewährleistet, dass kein Anspruch mehr seitens des Bundes an dich gerichtet werden kann. Das schützt dich. Außerdem ist der Laufzettel innerhalb ein paar Stunden abgearbeitet. Selbst wenn du nicht alle direkt antriffst. Es gibt nämlich auch Stellen auf dem Laufzettel, welche du nicht abarbeiten musst. Das würde dir aber dein Vorgesetzter / TeFhr sagen.

steinchen78 
Beitragsersteller
 24.08.2015, 13:36

Nein ich bin nicht bei der Bundeswehr. Aber danke für deine Antwort :-)

So einen Quatsch habe ich ja noch nie gehört. Kannst dich ja mal bei einem Anwalt für Arbeitsrecht erkundigen.

Hast du auch formgerecht - sprich schriftlich mit Unterschrift - gekündigt ?

steinchen78 
Beitragsersteller
 15.08.2014, 18:42

Die Kündigung wurde angenommen. ich habe einen auflösungsvertrag bekommen. Ich kann schon noch einem al hinfahren- aber wenn ich nciht alle Personen antreffe, dann gebe ich ihn halb ausgefüllt ab. ich kann nciht öfters dorthin fahren. ist eine weitere Strecke

danitom  15.08.2014, 19:07
@steinchen78

Und aus welchem Grund sollst du dies machen?