Exfreund gibt sachen nicht raus, erst wenn ich ihm Geld gebe und hat die Sachen bereits zum Teil weggeschmissen. Was kann ich tun?

4 Antworten

Also, meines Wissens ist das so illegal (Geld gegen Sache, die dir gehören). Ich würde zur Polizei gehen, die wird dich beraten und ggf. mit dir zusammen zum Ex gehen, um deine Sachen zu holen. Unabhängig davon kann er ggf. seine Auslagen zurückfordern; die Frage ist, ob das überhaupt möglich ist, wenn er dir damals das Geld nicht ausdrücklich geliehen hat.

Wenn ich jetzt mit einem Freund zusammenlebe und für den Lebensmittel kaufe und zubereite, kann ich das Geld dafür dann später zurückfordern? Wenn er bei mir lebt und ich freiwillig Miete zahle, kann ich die nach der Trennung zurückfordern? Ich persönlich bin da skaptisch.

michellefragt 
Beitragsersteller
 02.07.2019, 01:05

Polizei macht nichts schon angerufen.. die haben mich auch nicht beraten.. nur ja da müssen sie zivilrechtlich vorgehen.

Amayadesu  02.07.2019, 07:06
@michellefragt

Stimmt ja auch. Du kannst Herausgabe nach § 985 BGB verlangen, da du Eigentümer der Sachen bist.

Geld von dir verlangen kann der Ex nicht, außer ihr habt das damals ausdrücklich ausgemacht, dass du ihm das später zurückzahlst. Schwierig machts, dass du ihm von dir aus schon (kleinere) Beträge angeboten hast. Das könnte man als Anerkennt is werten. Letztendlich entscheidet der Richter. Deine Sachen solltest du aber auf alle Fälle wiederkriegen.

da hast mehrere Optionen.

1.Option ihm schriftlich per Post (Einschreiben per Rückschein) eine 2 Wochenfrist setzen zur Herausgabe der Sachen, ansonsten Gericht bemühen und auf Herausgabe klagen + Schadensersatz für bereits entsorgte Sachen.

2 . Option - direkt zur Polizei gehen, die Weigerung dir deine Sachen zu geben sollte als Unterschlagung oder Diebstahl laufen. Heißt also Anzeige schalten. Ggf kann da auch gleich wer mit dir zur Wohnung von deinem Ex fahren und dem klar machen, dass er die Sachen raus geben muss.

Allgemein die 6000€ oder was er da fordert, können dir sonst wo vorbei gehen er hat kein Recht darauf und selbst wenn, darf er deine Sachen dennoch nicht einbehalten ;-)

michellefragt 
Beitragsersteller
 02.07.2019, 01:08

Danke für die Antwort.. polizei hab ich bereits vor ein paar Tagen angerufen die meinten zivilrechtlich.. aber haben mich nicht richtig beraten..

Gehe mal zur Polizei und erkundige dich dort, was du tun kannst.

michellefragt 
Beitragsersteller
 02.07.2019, 01:09

Und weiß jemand ob ich dann einen berechtigungsschein bekomme beim Gericht?

precursor  02.07.2019, 01:10
@michellefragt

In großen Städten gibt es meistens eine öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA), frage da mal nach.

michellefragt 
Beitragsersteller
 02.07.2019, 01:22
@precursor

Okay Dankeschön.

Seine zettelei ist wertlos solange die nicht von dir so unterschrieben sind.

Niemand hat ihn gezwungen für dich zu zahlen etc. Ihr hättet das ja auch entsprechend anders handhaben können wenn er das wollte.

Geh zur Polizei. Zeig ihn an wegen Unterschlagung. Und falls er Sachen von. Dir zerstört hat wegen Sachbeschädigung. Und falls er sie verkauft hat wegen Hehlerei. (nennt man glaube ich Diebesgut verkaufen)

Zusätzlich zeig ihn an wegen Erpressung. Denn genau das ist das was er macht.

(Ich hoffe du hast die ganzen Forderungen schriftlich von ihm.)

Hättst du wirklich rechtsgültig Schulden bei ihm könne er schlichtweg die rechtlichen Schritte einleiten das geld von dir bekommen.

Die Sachen zU unterschlagen bis du geld zahlst ist Erpressung.