Exfreund gibt sachen nicht raus, erst wenn ich ihm Geld gebe und hat die Sachen bereits zum Teil weggeschmissen. Was kann ich tun?
Hallo,
Ich hätte die Frage zu dem oben genannten Thema. Ich habe mich vor ca. Einem dreiviertel Jahr von meinem gewalttätigen Freund nach 8 Jahren getrennt. Er hat mit sonst das Leben ziemlich schwer gemacht. Dann bin ich mit meinem neuen Freund zusammengekommen. Ich möchte die ganze Zeit bereits meine persönlichen Sachen unter anderem auch Schenkungen meiner Oma, Mutter etc. Abholen. Er meint aber ich hätte 6000 Euro Schulden, weil ich eine Zeit lang arbeitslos war und er mit quasi essen mitfinanziert hat. Diese Schulden hat er alles auf einen Zettel geschrieben und gibt mir die Sachen erst raus, wenn ich ihm das Ganze Geld gebe. Anfangs haben wir noch eine Frist ausgemacht, die ein halbes Jahr beträgt meine sachen zu holen, allerdings ohne Geldforderungen. Ich wollte die Sachen innerhalb des Zeitraums holen, doch dann fing er mit dem Geld an und ich solle mir einen Kredit nehmen und es zu bezahlen. Kann ich aber nicht, aktuell lebe ich von Krankengeld, weil ich gesundheitlich erkrankt bin. Was auch zum Teil mit an seinem aggressiven Verhalten liegt. Vor einer Woche sagte er mir noch er hat noch alles und gegen Geld könnte ich es holen. Nun ja jetzt die letzte Meldung war ich hole ein paar Sachen und gebe ihm dafür erstmal 80 Euro.. er fordert direkt ein paar hundert drauf, was ich ablehnte. Er beschimpfte mich darauf hin und ich wollte einen Termin ausmachen. Dann hat er den Termin genannt, sagte mir aber das er viele meiner geforderten Dinge letztes Wochenende auf dem Flohmarkt verkauft hat und ein paar Dinge weggeschmissen hat.
Eine Rechtsschutzversicherung die sofort gilt, werde ich morgen abschließen.
Was kann ich ansonsten noch tun?
Kann ich Ihn auf Schadensersatz verklagen? Und kann ich aufgrund des Krankengeldes eventuell einen Berechtigungsschein bekommen?
Für Antworten bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Michellefragt
4 Antworten
Also, meines Wissens ist das so illegal (Geld gegen Sache, die dir gehören). Ich würde zur Polizei gehen, die wird dich beraten und ggf. mit dir zusammen zum Ex gehen, um deine Sachen zu holen. Unabhängig davon kann er ggf. seine Auslagen zurückfordern; die Frage ist, ob das überhaupt möglich ist, wenn er dir damals das Geld nicht ausdrücklich geliehen hat.
Wenn ich jetzt mit einem Freund zusammenlebe und für den Lebensmittel kaufe und zubereite, kann ich das Geld dafür dann später zurückfordern? Wenn er bei mir lebt und ich freiwillig Miete zahle, kann ich die nach der Trennung zurückfordern? Ich persönlich bin da skaptisch.
Stimmt ja auch. Du kannst Herausgabe nach § 985 BGB verlangen, da du Eigentümer der Sachen bist.
Geld von dir verlangen kann der Ex nicht, außer ihr habt das damals ausdrücklich ausgemacht, dass du ihm das später zurückzahlst. Schwierig machts, dass du ihm von dir aus schon (kleinere) Beträge angeboten hast. Das könnte man als Anerkennt is werten. Letztendlich entscheidet der Richter. Deine Sachen solltest du aber auf alle Fälle wiederkriegen.
da hast mehrere Optionen.
1.Option ihm schriftlich per Post (Einschreiben per Rückschein) eine 2 Wochenfrist setzen zur Herausgabe der Sachen, ansonsten Gericht bemühen und auf Herausgabe klagen + Schadensersatz für bereits entsorgte Sachen.
2 . Option - direkt zur Polizei gehen, die Weigerung dir deine Sachen zu geben sollte als Unterschlagung oder Diebstahl laufen. Heißt also Anzeige schalten. Ggf kann da auch gleich wer mit dir zur Wohnung von deinem Ex fahren und dem klar machen, dass er die Sachen raus geben muss.
Allgemein die 6000€ oder was er da fordert, können dir sonst wo vorbei gehen er hat kein Recht darauf und selbst wenn, darf er deine Sachen dennoch nicht einbehalten ;-)
Danke für die Antwort.. polizei hab ich bereits vor ein paar Tagen angerufen die meinten zivilrechtlich.. aber haben mich nicht richtig beraten..
Gehe mal zur Polizei und erkundige dich dort, was du tun kannst.
Und weiß jemand ob ich dann einen berechtigungsschein bekomme beim Gericht?
In großen Städten gibt es meistens eine öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA), frage da mal nach.
Okay Dankeschön.
Seine zettelei ist wertlos solange die nicht von dir so unterschrieben sind.
Niemand hat ihn gezwungen für dich zu zahlen etc. Ihr hättet das ja auch entsprechend anders handhaben können wenn er das wollte.
Geh zur Polizei. Zeig ihn an wegen Unterschlagung. Und falls er Sachen von. Dir zerstört hat wegen Sachbeschädigung. Und falls er sie verkauft hat wegen Hehlerei. (nennt man glaube ich Diebesgut verkaufen)
Zusätzlich zeig ihn an wegen Erpressung. Denn genau das ist das was er macht.
(Ich hoffe du hast die ganzen Forderungen schriftlich von ihm.)
Hättst du wirklich rechtsgültig Schulden bei ihm könne er schlichtweg die rechtlichen Schritte einleiten das geld von dir bekommen.
Die Sachen zU unterschlagen bis du geld zahlst ist Erpressung.
Polizei macht nichts schon angerufen.. die haben mich auch nicht beraten.. nur ja da müssen sie zivilrechtlich vorgehen.